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Befreiung vom Schwimmunterricht

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1012

Betreff:

Befreiung vom Schwimmunterricht

Vorgang:

A 1071 FAG

Der Magistrat kann die Beantwortung der Fragen unter Einbeziehung von Amtshilfe des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main folgendermaßen vornehmen:

Zu 1

Die Befreiungspflicht folgt unmittelbar aus Art. 4 des Grundgesetzes. Hinsichtlich weiterer rechtlicher Ausführungen ist die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes - BVerwG vom 25.8.1993, NVwZ 1994, S.578 relevant, an welche die Schulen gebunden sind.

Zu 2

Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, für die keine Verwaltungsvorschriften geschaffen wurden. Maßgeblich ist, ob die religiösen Bedenken glaubhaft dargelegt wurden und ob es keine andere Möglichkeit gibt, die religiösen Bedenken zu überwinden. Hinsichtlich des Gestaltungsspielraums kann beispielsweise auf die Ausführungen des Integrationsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen werden. Diese sind unter www.integrationsbeauftragter.nrw.de zu finden.

Zu 3

Generell ist eine weitere Befreiung vom Unterricht nicht möglich, insbesondere nicht vom Sexualkundeunterricht, der in § 7 Hessisches Schulgesetz geregelt ist. Lediglich für einzelne Unterrichtsinhalte könnte eine Befreiung in Frage kommen. Praktisch spielt dies jedoch fast keine Rolle.

Zu 4 und 5

Die Anzahl der Anträge wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main nicht erhoben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2009BB 735Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  2. 29. September 2009AA 1071Befreiung vom SchwimmunterrichtSTVV-Anfrage · FAG
  3. 4. Dezember 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 1012Befreiung vom Schwimmunterricht
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 42 · 11.01.2010
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1012 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 37 · 18.01.2010
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 1012 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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