Befreiung vom Schwimmunterricht
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1012
Betreff:
Befreiung vom Schwimmunterricht
Vorgang:
A 1071 FAG
Der Magistrat kann die Beantwortung der Fragen unter Einbeziehung von Amtshilfe des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main folgendermaßen vornehmen:
Zu 1
Die Befreiungspflicht folgt unmittelbar aus Art. 4 des Grundgesetzes. Hinsichtlich weiterer rechtlicher Ausführungen ist die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes - BVerwG vom 25.8.1993, NVwZ 1994, S.578 relevant, an welche die Schulen gebunden sind.
Zu 2
Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, für die keine Verwaltungsvorschriften geschaffen wurden. Maßgeblich ist, ob die religiösen Bedenken glaubhaft dargelegt wurden und ob es keine andere Möglichkeit gibt, die religiösen Bedenken zu überwinden. Hinsichtlich des Gestaltungsspielraums kann beispielsweise auf die Ausführungen des Integrationsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen werden. Diese sind unter www.integrationsbeauftragter.nrw.de zu finden.
Zu 3
Generell ist eine weitere Befreiung vom Unterricht nicht möglich, insbesondere nicht vom Sexualkundeunterricht, der in § 7 Hessisches Schulgesetz geregelt ist. Lediglich für einzelne Unterrichtsinhalte könnte eine Befreiung in Frage kommen. Praktisch spielt dies jedoch fast keine Rolle.
Zu 4 und 5
Die Anzahl der Anträge wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main nicht erhoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2009BB 735Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 29. September 2009AA 1071Befreiung vom SchwimmunterrichtSTVV-Anfrage · FAG
- 4. Dezember 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 1012Befreiung vom SchwimmunterrichtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)