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Wohnbauflächen

Vorlagentyp: ARÖMER
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 13.07.2015, A 887

Betreff: Wohnbauflächen Mit dem Bericht B 392 vom 10.10.2014 wurde die Anfrage A 636 vom 21.07.2014 beantwortet bzw. nicht beantwortet. Gegenstand der Anfrage waren Flächen im Bereich der Stadt, die sich aufgrund ihrer verkehrstechnischen Lage und derzeitigen Nutzung grundsätzlich für eine Wohnbebauung eignen würden, jedoch für eine solche nicht in Betracht kommen, weil sie aufgrund der Flughafenerweiterung im Siedlungsbeschränkungsbereich liegen. Genannt wurden insbesondere Brach- und Gartenflächen im Bereich Sachsenhausen-Süd und Oberrad. Im Ergebnis zielte die Anfrage darauf ab, festzustellen, welche potentiell als Wohnbauflächen geeigneten Areale durch die Flughafenerweiterung nicht mehr zur Verfügung stehen und wie viele Wohneinheiten darauf hätten errichtet werden können. Der Magistrat beantwortete die Frage - verständlicherweise - nicht, sondern führte nur aus, dass "für die planerische Entwicklung und zukünftige Flächendispositionen im Stadtgebiet, wie beispielsweise für Wohnnutzungen, regionale und gesamtstädtische Festlegungen" massgeblich seien. Zu den Flächen führte der Magistrat aus, dass das Siedlungsbeschränkungsgebiet ca. 6.700 ha umfasst, wovon 1.670 ha bebaute Flächen und ca. 4.360 ha Freiflächen (davon 3.120 ha Waldflächen, der Rest besteht aus Verkehrs-, Schienen und sonstige Flächen) sind. Nicht beantwortet ist damit die Frage, wie die restlichen Flächen von ca. 670 ha (6.700 minus 1.670 minus 4.360) genutzt werden. Ebenso ist unklar, welcher Anteil des Restes von 1.240 ha (4.360 minus 3.120) auf "sonstige Flächen" entfällt und was konkret unter diesen "sonstigen Flächen" zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie werden im Bericht nicht näher bezeichneten 670 ha derzeit genutzt ?
  2. Wie teilen sich die Flächen auf, die der Magistrat als "Verkehrs-, Schienen und sonstige Flächen" bezeichnet hat ?
  3. Was ist konkret unter den unter 2. genannten "sonstigen Flächen" zu verstehen, d.h. wie werden diese Flächen derzeit genutzt ?
  4. Welche Flächen (d.h. wieviel ha) der nicht näher bezeichneten Flächen (670 ha) und der "sonstigen Flächen" (1.240 ha abzüglich Verkehrsflächen) könnten theoretisch als Wohnbauflächen genutzt werden (ohne Berücksichtigung der Siedlungsbeschränkung und der Eigentumsverhältnisse) ?
  5. Wie viele Wohneinheiten liessen sich rechnerisch auf den unter 4. aufgeführten Flächen unterbringen (ausgehend von einer üblichen Bebauung mit 4-geschossigen MFH) ?
  6. Hat der Magistrat bei seiner Zustimmung zur Flughafenerweiterung die für eine Wohnbebauung dann nicht mehr zur Verfügung stehenden Flächen in seine Abwägung mit einbezogen, d.h. war ihm bewusst, dass er mit seiner Entscheidung die unter 4. und 5. aufzuführenden Flächen nicht mehr für eine Wohnbebauung nutzen kann ?
  7. Falls 6. zutreffend: an welcher Stelle ist dieser Aspekt in die Abwägungsentscheidung eingeflossen (z.B. M-Vorlage, Magistratsbericht o.ä.) ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2015Sie sind hier
    AA 887Wohnbauflächen
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 375WohnbauflächenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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