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Kostenlose Werbung des Magistrats für Unternehmen?

Vorlagentyp: ARÖMER
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Anfrage vom 24.11.2014, A 735

Betreff: Kostenlose Werbung des Magistrats für Unternehmen? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.02.2015 Auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt wurde vom Presse- und Informationsamt in der Rubrik "Aktuelles" am 20.11.2014 auf eine Veranstaltung unter der Überschrift "Wie viel Identität braucht mein Unternehmen?" hingewiesen: "Am Dienstag, 25. November, 18 bis 20 Uhr, referiert der Grafikdesigner und Inhaber der Agentur Anker, Fred Beier, darüber, wie Corporate Design für ein Unternehmen sinnvoll und erfolgreich eingesetzt wird. Die Veranstaltung findet im [MAINRAUM] Gründerhaus Kreativwirtschaft, Ostbahnhofstraße 15, statt". Zur Erläuterung wird ausgeführt, dass Unternehmen von aussen wahrgenommen und anhand seines Auftretens positiv oder negativ beurteilt werden. Wenn sich eine Firma falsch darstellt oder schlecht kommuniziert, könne schnell der Eindruck von Nachlässigkeit, Übertreibung oder Unglaubwürdigkeit entstehen. Gutes Corporate Design bilde die von der Corporate Identity vorgegebenen Ziele des Unternehmens ab und lässt ein Unternehmen nach innen und außen als Einheit erscheinen, angefangen bei den Visitenkarten bis hin zum Produkt oder zum Verpackungsdesign. Im Rahmen des Vortrags wird der Referent einen Überblick über die Notwendigkeit eines Corporate Designs geben und erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, einem Unternehmen eine Persönlichkeit zu geben (Abb. 1). Die Tatsache, dass die Veranstaltung kostenfrei ist und der Referent selbst Inhaber einer Agentur ist, die - gegen Bezahlung - Unternehmen bei der Gestaltung ihres Aussenauftrittes berät bzw. unterstützt, lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Veranstaltung überwiegend oder ausschliesslich dazu dient, dem Agenturinhaber neue Kunden anzuwerben (Abb. 2). Das ist selbstverständlich grundsätzlich legitim. Legitim wäre es auch, wenn der Referent für diese Veranstaltung wirbt - etwa mit einer Zeitungsanzeige oder einem Plakat. Bedenklich ist es jedoch, wenn die Stadt Frankfurt diese Veranstaltung auf ihrer offiziellen - d.h. amtlichen - Internetpräsenz bewirbt. Hier stellt sich zunächst die Frage, aus welchen Gründen dies erfolgt. Ob Unternehmen sich hinsichtlich ihres Corporate Design beraten lassen möchten oder nicht und falls ja, auf welchem Weg, liegt alleine in deren Ermessen und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum der Magistrat sich hier unterstützend einschaltet und amtlich auf eine kommerzielle Veranstaltung hinweist. Weiterhin stellt sich die Frage, wie es zu diesem Hinweis kam, d.h. ob die Initiative zu dem Hinweis vom Magistrat oder vom Referenten ausging. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien der Magistrat Veranstaltungen auswählt, auf die er hinweist bzw. nicht hinweist. Es finden jede Woche in Frankfurt zahlreiche vergleichbare Veranstaltungen statt, auf die der Magistrat nicht ausdrücklich hinweist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen weist der Magistrat in der offiziellen Internetpräsenz der Stadt auf eine Veranstaltung hin, die ausschliesslich dazu dient, für ein rein kommerzielles Unternehmen neue Kunden zu aquirieren ?
  2. Von wem ging die Initiative aus, auf der Internetpräsenz der Stadt auf diese Veranstaltung hinzuweisen ?
  3. Nach welchen Kriterien werden Hinweise auf solche kommerziellen Veranstaltungen in die Internetpräsenz der Stadt aufgenommen ? Abb. 1 Internetpräsenz der Stadt Frankfurt (abgerufen am 23.11.2014) Abb. 1 Internetpräsenz der Agentur Anker (abgerufen am 23.11.2014)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2014Sie sind hier
    AA 735Kostenlose Werbung des Magistrats für Unternehmen?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 20. März 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 139Kostenlose Werbung des Magistrats für Unternehmen?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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