Unwahre Aussagen aus dem Magistrat
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Anfrage vom 12.11.2019, A 580
Betreff: Unwahre Aussagen aus dem Magistrat In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 7.11.2019 haben wir nach Einstiegs-hilfen an S-Bahnhöfen gefragt, die einen besonders großen Spalt zwischen Bahnsteigkante und Zugtür aufweisen. Als Beispiel nannten wir den Bahnhof Berkersheim mit einem Spalt von mehr als 35 cm in Tiefe und Höhe. Für kleine Menschen, für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, für Senioren mit Rollator ist der Einstieg dort schwierig bis unmöglich. In seiner schriftlichen Antwort behauptete der Magistrat: "... möchten wir darauf hinweisen, dass der Spalt üblicherweise 25 Zentimeter nicht überschreitet. (...) In den angesprochenen Fällen liegt die Höhe der Stufe bei rd. 20 Zentimeter." Das ist falsch, am Bahnhof Berkersheim beträgt der Abstand in der Tiefe 40 Zentimeter, in der Höhe 35 Zentimeter:
Ich frage den Magistrat: Wie kommt es zu dieser falschen Aussage des Magistrats? Wer ist dafür verantwortlich?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2019Sie sind hierAA 580Unwahre Aussagen aus dem MagistratSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 33Unwahre Aussagen aus dem MagistratMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate