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Ortsbezirksreform 2021

Vorlagentyp: AFRAKTION
30 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anfrage vom 03.09.2019, A 555

Betreff: Ortsbezirksreform 2021 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.12.2019 Im Jahre 1972 wurde das Stadtgebiet Frankfurts in 16 Ortsbezirke aufgeteilt und in diesen nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung die Ortsbeiräte mit 9 bzw. 19 Ortsbeiratsmitgliedern eingerichtet. Schon damals waren diese 16 Ortsbezirke hinsichtlich Größe, Einwohnerzahl und sozioökonomischer Zusammensetzung sehr unterschiedlich. In den letzten 47 Jahren haben sich die Stadtteile Frankfurts sehr unterschiedlich entwickelt, was zu einer steigenden Ungleichheit der Ortsbezirke geführt hat. So ist beispielsweise der flächenmäßig größte Ortsbezirk (5) ist mit 84 km2 fast so groß wie elf andere Bezirke (1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 12, 13, 14 und 15) zusammengenommen; im einwohnerstärksten Bezirk (6) wohnen mit 125.000 Menschen so viele wie in den sieben einwohnerschwächsten Bezirken zusammen. Andere Kennzahlen wie Bevölkerungsdichte, Pro-Kopf-Einkommen etc. schwanken ebenfalls stark. Das stetige Wachstum der Einwohnerzahlen führt dazu, dass immer mehr Einwohner von der gleichen Anzahl an Ortsbeiratsmitgliedern vertreten werden. Dies ist nicht nur aus demokratietheoretischer Sicht hinsichtlich einer für alle Bürgerinnen und Bürger vergleichbaren Vertretung innerhalb eines parlamentarischen Repräsentationssystems problematisch - es führt auch dazu, dass die jeweils gewählten Ortsbeiratsmitglieder sich einer stetig wachsenden Anzahl von Anliegen gegenüber sehen. Hieraus resultiert ein enormer Unterschied in der Arbeitsbelastung der einzelnen Mitglieder der Ortsbeiräte, was sich in den Anzahlen der behandelten Tagesordnungspunkte in den Sitzungen widerspiegelt. So behandelte beispielsweise der Ortsbeirat 1 im Jahr 2018 durchschnittlich 62 Tagesordnungspunkte pro Sitzung, der Ortsbeirat 14 im gleichen Zeitraum hingegen nur 17 (vgl. Publikation "Daten - Fakten - Zahlen 2018" der Stadtverwaltung). Die Statistik der Stadtverwaltung für das Jahr 2018 bestätigt diese Hypothese: der Vergleich weiterer bilateral ausgewählter Stichproben deutet ebenso auf ein tatsächliche Korrelation von "Repräsentierter Bevölkerung" und "Arbeitsaufwand für Ortsbeiräte" hin. Hinzu kommt, dass gewisse topographische Aufteilungen der Ortsbezirke Probleme bereiten können: Die räumliche Ausdehnung einiger Ortsbezirke (insbesondere 5 und 6) bedeutet zusätzlich, dass es für die Ortsbeiratsmitglieder teilweise kaum möglich ist, sich in allen Quartieren ihres Ortsbezirkes genügend auszukennen, um über die vorliegenden Anträge sachkundig zu beraten. Hier stoßen die Möglichkeiten ehrenamtlich tätiger Lokalpolitikerinnen und -politiker verständlicher Weise an ihre Grenzen. Des Weiteren bestehen einige Ortsbezirke aus Stadtteilen, die untereinander sehr unterschiedliche Binnenstrukturen und Herausforderungen haben. So umfasst z.B. der Ortsbezirk 5 nicht nur die Wohngebiete Oberrad und Niederrad, sondern auch das touristisch geprägte Alt-Sachsenhausen und mit dem Flughafen ein weiteres, völlig anderes Viertel mit einzigartigen Problemstellungen. Hierbei stellt sich vor allem die Frage, wie kleine Stadtteilgremien einer de facto steigenden Heterogenität innerhalb eines Ortsbezirks gerecht werden können. Wichtig ist hierbei zu betonen, dass es nicht das Ziel sein kann, eine Segregation einzelner Ortsbezirke beispielsweise nach sozialen Milieus zu erzielen. Vielmehr muss eine Repräsentation aller Menschen in den Ortsbezirken durch die gewählten Beiräte gewährleistet sein. Die Adäquatheit einer solchen parlamentarischen Repräsentation steht zumindest aber dann infrage bzw. ist sogar in Gefahr, wenn die Kapazitäten ehrenamtlichen Engagements aufgrund eines steigenden Aufgabenpensums seit den 1970er Jahren nicht mehr ausreichen. Seit die Ortsbezirke vor 47 Jahren eingerichtet wurden, gab es keine Anpassung der Zuschnitte auf die sich verändernden Gegebenheiten. Vor dem Hintergrund, dass Frankfurt auch für die Zukunft mit weiterem Bevölkerungswachstum plant und aktiv dafür wirbt (das geplante Neubaugebiet an der A5 z.B. würde die Einwohnerzahl des Ortsbezirks 8 um fast die Hälfte anwachsen lassen), scheint hier Handlungsbedarf gegeben zu sein. Dies vorangestellt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:

  1. Teilt der Magistrat die oben aufgezeichneten Bedenken bezüglich Repräsentation der Bevölkerung in den Ortsbeiräten?
  2. Sieht der Magistrat Anzeichen für eine Überbelastung der Ortsbeiräte?
  3. Welche Kriterien legt der Magistrat bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit eines Ortsbeirates an? a) Bei welchen Ortsbeiräten in Frankfurt sieht der Magistrat einzelne dieser Kriterien bereits erfüllt beziehungsweise die Gefahr, dass diese in Zukunft erfüllt werden könnten?
  4. Hat der Magistrat ein Konzept, die Zuschnitte der Ortsbezirke anzupassen, z.B. durch Aufteilung der größeren Ortsbezirke in jeweils mehrere kleine unter Beibehaltung der Stadtteilgrenzen? 5 . Wenn 4. mit ja beantwortet wird, plant der Magistrat, diesen Neuzuschnitt noch zur Kommunalwahl 2021 vorzunehmen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2019Sie sind hier
    AA 555Ortsbezirksreform 2021
    STVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 147Ortsbezirksreform 2021Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 36 · 27.01.2020
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 555 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

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