Bürgerpark
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Anfrage vom 14.08.2019, A 527
Betreff: Bürgerpark In der 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 beantwortete der Magistrat die Frage Nr. 1935. Gegenstand der Frage war der Bürgerpark, der im Zusammenhang mit der DFB-Akademie errichtet werden soll. Hierzu führt der Magistrat aus, dass sein Ziel sei, diesen Bürgerpark gemeinsam mit der DFB Akademie zu eröffnen. Diesem Ziel steht jedoch der aktuelle Stand der Planungen entgegen. Nach Angaben des Magistrats wird aktuell an der Entwurfsplanung gearbeitet. Im kommenden Jahr - also 2020 - wird die Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung eingereicht und mit der Ausführungsplanung begonnen. Angesichts der üblichen zeitlichen Abläufe dürfte eine Eröffnung zeitgleich mit der DFB-Akademie im Herbst 2021 kaum realistisch sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Für welchen Zeitpunkt (Monat) plant der Magistrat die Vorlage des Bau- und Finanzierungsvorlage für den Bürgerpark?
- Wann (Monat) plant der Magistrat, mit der Ausführungsplanung für den Bürgerpark zu beginnen?
- Wie lange wird nach der Planung des Magistrats die Ausführungsplanung für den Bürgerpark dauern?
- Wie lange wird es nach Abschluss der Ausführungsplanung dauern, bis mit den Arbeiten für den Bürgerpark begonnen werden kann?
- Wie lange werden die Arbeiten für den Bürgerpark in Anspruch nehmen, bis dieser komplett fertiggestellt ist?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2019FF 1935In der FR vom 04.05.2019 führte die Umweltdezernentin zum Bürgerpark aus, dass die Planung des Magistrats fertig sei undFragestunde-Frage
- 14. August 2019Sie sind hierAA 527BürgerparkSTVV-Anfrage · AfD
- 14. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 374BürgerparkMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate