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Ergebnisse des Frankfurter Pilotprojekts zur Professionalisierung der Leichenschau

Vorlagentyp: ABFF
81 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Anfrage vom 25.04.2019, A 481

Betreff: Ergebnisse des Frankfurter Pilotprojekts zur Professionalisierung der Leichenschau Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 19.07.2019, 12.11.2019, 14.04.2020 und 24.08.2020 Im Jahr 2018 wurden im Rahmen eines von der Stadt Frankfurt finanzierten "Pilotprojektes zur Professionalisierung der Leichenschau" im städtischen Auftrag Leichenschauen durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums durchgeführt. Als weiterer Kooperationspartner war das Polizeipräsidium Frankfurt in das Pilotprojekt eingebunden. In einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums vom 12. Januar 2018 führte der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt dazu aus: "Die Leichenschauen werden genauer, gründlicher und mit viel mehr Hintergrundwissen durchgeführt. Dadurch werden Hinweise auf einen nicht-natürlichen Tod oder sogar eine Tötung erkannt." Genau dies ist laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 2. März 2019 unter der Überschrift "Zweite Leichenschau" ganz offensichtlich auch als Ergebnis bei diesem Pilotprojekt zu Tage gefördert worden: "Während eines Modellprojektes mit der Frankfurter Polizei, bei dem die jetzige Regelung getestet wurde, sei in jedem dritten Fall eine nicht natürliche Todesursache festgestellt worden." Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat hierzu folgende Fragen beantworten: 1.) Bezieht sich die oben zitierte Passage aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 2. März 2019 auf das von der Stadt Frankfurt finanzierte "Pilotprojekt zur Professionalisierung der Leichenschau" und trifft es tatsächlich zu, dass dabei in jedem dritten Fall eine nicht natürliche Todesursache festgestellt wurde? Sofern die Frage zu 1.) mit "Ja" bzw. "zutreffend" beantwortet wurde: 1.

a) Inwieweit liegen der Stadt Frankfurt Erkenntnisse darüber vor, ob die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft in den Fällen, in denen im Rahmen des Pilotprojektes eine nicht natürliche Todesursache festgestellt wurde, Ermittlungen aufgenommen hat? Sofern ja, wie viele Fälle sind dies in absoluten Zahlen? 1.

b) In wie vielen Fällen, in denen im Rahmen des Pilotprojektes eine nicht natürliche Todesursache festgestellt wurde, wurden keine Ermittlungen seitens der zuständigen Staatsanwaltschaften aufgenommen und warum nicht? 1.

c) Wie viele der betreffenden, also auf nicht natürlichem Wege zu Tode gekommenen Personen, verstarben in einer Pflegeeinrichtung? 1.

d) Wie viele der betreffenden, also auf nicht natürlichem Wege zu Tode gekommenen Personen, wurden häuslich gepflegt und verstarben auch in ihrem häuslichen Umfeld? 1.

e) Wie ist die Geschlechter- und Altersverteilung bei den Fällen mit nicht natürlicher Todesursache? 1.

f) Ergaben sich im Rahmen der Untersuchungen Hinweise auf gehäuft angewendete Tötungsmethoden und sofern ja, welche sind diese? Unabhängig von der Antwort zu Frage 1.) möge der Magistrat bitte noch die weiteren Fragen beantworten: 2.) Wie viele Leichenschauen wurden im Zeitraum des Pilotprojektes insgesamt im Auftrag der Stadt Frankfurt vorgenommen? 3.) Laut dem Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes, sollte von allen drei Beteiligten nach Abschluss des auf ein Jahr befristeten Pilotprojektes eine Evaluation der vorgenommenen Leichenschauen erstellt werden. Ist diese Evaluation bereits erfolgt und sofern ja, ist diese für die Öffentlichkeit einsehbar? 4.) Inwieweit ist seitens der Stadt Frankfurt geplant, die Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums und dem Frankfurter Polizeipräsidium dauerhaft fortzuführen? 4.

a) Welchen Einfluss hat bzw. hatte die gesetzliche Neuregelung einer zwingend vorgeschriebenen zweiten Leichenschau bei Urnenbestattungen auf die Fortführung bzw. Nichtfortführung dieser Kooperation? 5.) Gibt es seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt oder anderer Behörden Empfehlungen an ältere bzw. pflegebedürftige Bürger für Maßnahmen zum Selbstschutz vor fremdbestimmtem Sterben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. April 2019Sie sind hier
    AA 481Ergebnisse des Frankfurter Pilotprojekts zur Professionalisierung der Leichenschau
    STVV-Anfrage · BFF
  2. 13. November 2020Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 603Ergebnisse des Frankfurter Pilotprojekts zur Professionalisierung der LeichenschauMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 22.08.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 481 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 23.01.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 481 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 481 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 41 · 24.09.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 481 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

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