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Lärmschutz in Schulen

Vorlagentyp: ARÖMER
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 09.04.2013, A 335

Betreff: Lärmschutz in Schulen Mit dem Bericht B 129 vom 08.03.2013 wurde über den Etatantrag E 41 vom 21.04.2012 berichtet. Gegenstand des Antrages war der passive Schallschutz im Bereich verschiedener Schulen, die sich unter der Anfluggrundlinie befinden. Der Magistrat berichtet, dass er Messungen am 30.07.2012 in der Martin-Buber-Schule, am 31.07.2012 in der Friedrich-Fröbel-Schule und am 01.08.2012 in der Gruneliusschule durchgeführt hat. Es wurden dabei Aussenpegel (Maximalpegel) sowie Innenpegel bei geöffnetem und geschlossenem Fenster gemessen. Hierzu stellt der Magistrat fest, dass "sich jedoch das Problem (ergibt), dass bei geöffnetem Fenster (zu Lüftungszwecken) die Innenschallpegel ein Maß erreichen, das die Empfehlungen für Innenraumschallpegel überschreitet". Daher habe der Magistrat entschieden, die betroffenen Schulen mit automatischen Belüftungsanlagen auszustatten. Hierzu werden zunächst "in einer Testphase ein Klassenraum der Martin-Buber-Schule mit einer Belüftungsanlage ausgestattet. Sollte sich die Anlage im Betrieb als geeignet erweisen, ist die Ausstattung der weiteren Klassenräume sowie der beiden anderen Schulen von Sommer 2013 an vorgesehen." Die Ergebnisse der Messungen überraschen nicht. Die Aussenmesswerte entsprechen denen, die z.B. beim DFLD jederzeit und lückenlos abrufbar sind, die Innenwerte entsprechen den Prognosen, die z.B. im Erörterungsverfahren (2005 und 2006) vorgetragen wurden. Auch die Tatsache, dass bei geöffneten Fenstern Innenpegel auftreten, die einen sinnvollen Unterricht nicht zulassen, war seit langem bekannt. Umso erfreulicher ist es, dass der Magistrat nicht einmal 10 Jahre benötigt hat, um nunmehr einen Handlungsbedarf zu erkennen und seine Bereitschaft zu bekunden, diesen auch umzusetzen. Bereits 1 1/2 Jahre nach der - völlig überraschenden - Inbetriebnahme der Landebahn soll nunmehr in einer Testphase ein Klassenraum eine Schule mit einer Belüftungsanlage ausgestattet werden und - wenn sich diese als geeignet erweist - auch die übrigen Klassenräume der Schulen. Offen ist hierbei jedoch, wie diese Belüftungsanlage konkret aussehen soll, nach welchen Vorschriften der Einbau und Betrieb erfolgen soll (z.B. DIN EN 13779, DIN EN 15251, DIN 18017-3, VDI 6022, ASR 5, VDI 6022, DIN EN 13779, 12792, 13779, 15251) und welche Kriterien der Magistrat für die Bewertung "geeignet" bzw. "nicht geeignet" anwenden möchte Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Überrascht es den Magistrat, dass die von ihm veranlassten Messungen den bereits vorhandenen Messungen sowie den Prognosen aus den Antragsunterlagen und der Erörterung entsprechen?
  2. Welche Belüftungsanlagen (Fabrikat) beabsichtigt der Magistrat in der Testphase zu verwenden?
  3. Nach welchen einschlägigen Vorschriften (z.B. DIN, ASR, VDI) soll diese Belüftungsanlage eingebaut und betrieben werden?
  4. Welche Kosten werden für den Test angesetzt?
  5. Wie lange soll die Testphase dauern?
  6. Welche Kriterien werden bei der Testphase angewendet, um die Belüftungsanlage und deren Installation als geeignet oder ungeeignet einzustufen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. März 2013BB 129Modellprojekt Lärmschutz für SchulenMagistratsbericht
  2. 9. April 2013Sie sind hier
    AA 335Lärmschutz in Schulen
    STVV-Anfrage · RÖMER
  3. 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 341Lärmschutz in SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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