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Schallschutzmaßnahmen der Fraport AG

Vorlagentyp: ARÖMER
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 08.01.2013, A 277

Betreff: Schallschutzmaßnahmen der Fraport AG Auf der von Fraport und Lufthansa betriebenen Internetpräsenz "ja-zu-fra.org" wird über die "Erfolge" aktiver Schallschutzmassnahmen berichtet. Drei der am 29.02.2012 vorgestellten 19 Einzelmassnahmen werden nach Angaben von Fraport ab dem 18.10.2012 umgesetzt. Hierzu führte der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG aus: "Gemeinsam mit unseren Partnern aus der Luftverkehrswirtschaft, mit der hessischen Landespolitik und dem Forum Flughafen und Region arbeiten wir kontinuierlich an Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes, die eine spürbare Entlastung in den von Fluglärm betroffenen Gebieten bringen werden." Aktuell umgesetzt werden (1) die Anhebung des Anflugwinkels auf die Landebahn NW von 3,0° auf 3,2°, (2) eine Anhebung der Gegenanflüge im Norden und Süden um 1.000 ft und (3) eine Anhebung der Überflüge im Osten (Offenbach) und Westen (Mainz). Die letztgenannte Massnahme betrifft nur Offenbach und Mainz, mithin bringt die für Frankfurt keine Entlastung. Bei der Anhebung der Gegenanflüge verschweigt die Fraport, dass es sich dabei nicht tatsächlich um die Anhebung der tatsächlich geflogenen Höhen handelt, sondern um die festgelegten Untergrenzen, die jedoch tatsächlich ohnehin in aller Regel deutlich überschritten werden. Insoweit hat die genannte Massnahme nicht zu einer Veränderung der tatsächlichen Flughöhen und damit der Lärmbelastung geführt. Bei der erstgenannten Massnahme wird verschwiegen, dass die Anhebung des Anflugwinkels nur bei einem Teil der Flugzeuge und nur bei bestimmten Wetterverhältnissen erfolgt. Abgesehen davon ist die Entlastung bei der geringfügen Anhebung ohnehin nur marginal. Da die "Massnahmen" nunmehr seit 3 Monaten durchgeführt werden, müsste deren Effekt - soweit vorhanden - auch durch Messungen bzw. Berechnungen der Schallpegel nachweisbar sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche tatsächliche Entlastung hat die Anhebung des Gegenanfluges über dem Stadtgebiet Frankfurt für die Frankfurter Bevölkerung nachmessbar gebracht (d.h. Verminderung der Einzelschallpegel und Verminderung der Mittelungspegel) ?
  2. Wieviele (Anzahl oder prozentualer Anteil) der über Frankfurt auf die NW-Bahn anfliegenden Flugzeuge sind seit dem 18.10.2012 mit dem steileren Anflugwinkel von 3,2° - statt 3,0° angeflogen ?
  3. Welche tatsächliche Entlastung hat die Anhebung des Anflugwinkels für die Frankfurter Bevölkerung nachmessbar gebracht (d.h. Verminderung der Einzelschallpegel und Verminderung der Mittelungspegel) ?
  4. Wie bewertet der Magistrat insgesamt die Effektivität der genannten "Schallschutzmassnahmen" für die Frankfurter Bevölkerung ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2013Sie sind hier
    AA 277Schallschutzmaßnahmen der Fraport AG
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 22. Februar 2013BB 101Schallschutzmaßnahmen der Fraport AGMagistratsbericht
  3. 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 374Schallschutzmaßnahmen der Fraport AGMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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