Wohnungen in Leichtbauweise auf Parkdecks für Flüchtlinge?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 27.04.2016, A 20
Betreff: Wohnungen in Leichtbauweise auf Parkdecks für Flüchtlinge? In der Plenarsitzung vom 14.4.2016 berichteten die beiden Dezernentinnen Frau Professor Dr. D. Birkenfeld und Frau R. Heilig über die mühevolle Suche nach Wohnraum für die Asylsuchenden in Frankfurt. Kurzfristig müsse ein Teil der Asylanten, die vor allem in Turnhallen und Hotels ein-quartiert seien, in eine dauerhafte Bleibe umgesiedelt werden. Bei ihren Ausführungen betonten beide Dezernentinnen, dass dafür die Bebauung des Alten Flugplatzes in Bonames notwendig sei, aber die Flüchtlingsheime nur zeitlich begrenzt dort stehen könnten. Daher sei der Bedarf an Flüchtlingsheimen für einen längerfristigen Aufenthalt groß. In meinem Antrag NR 1377 vom 25.01.2016 hatte ich auf die Möglichkeit Parkdecks mit Wohnungen in Leichtbauweise, die kurzfristig zu überbauen seien und in denen anerkannte Asylsuchenden längerfristig menschenwürdig untergebracht werden können, hingewiesen. In Nachbargemeinden wie z. B. Maintal wird diese Schnellerstellung - binnen 4 Monate nach Genehmigung - von Wohnraum bereits genutzt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: Hat der Magistrat geprüft, ob er in Frankfurt Parkdecks für eine zwei- bis dreistöckige Überbauung in Leichtbauweise zu Wohnraum überbauen will? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2016Sie sind hierAA 20Wohnungen in Leichtbauweise auf Parkdecks für Flüchtlinge?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 1. August 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 193Wohnungen in Leichtbauweise auf Parkdecks für Flüchtlinge?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate