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Nachverdichtung in der Ginnheimer „Platensiedlung“

Vorlagentyp: ABFF
6 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 02.03.2017, A 173

Betreff: Nachverdichtung in der Ginnheimer "Platensiedlung" Die ABG Wohnungsbaugesellschaft plant im Bereich der Ginnheimer "Platensiedlung" (Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße) eine umfangreiche Nachverdichtung. Entsprechende Entwürfe wurden den Mietern im Quartier wie auch dem Ortsbeirat 9 vorgestellt. Die heutigen Gebäude sollen im Rahmen der Nachverdichtung von derzeit drei Vollgeschossen auf fünf Vollgeschosse erweitert werden. Zusätzlich sollen an den Enden vieler Gebäudereihen so genannte Kopfbauten errichtet werden, welche die Gebäude miteinander verbinden. Über der Sudermannstraße sind Torhäuser geplant welche die Straße überspannen. Außerdem sollen Betreuungseinrichtungen sowie Gewerberäume in den neuen Gebäuden entstehen. Am 16. Februar 2017 fand zu diesem Thema im Rahmen der Ortsbeiratssitzung eine Diskussion unter Beteiligung des Planungsdezernenten Herrn Mike Josef, der Leiterin der Bauaufsicht sowie dem Geschäftsführer der ABG Herrn Frank Junker statt. Im Rahmen dieser Sitzung wurden von den Anwohnern zahlreiche Fragen gestellt. Nicht alle konnten zur Zufriedenheit der Bürger und des Ortsbeirates beantwortet werden. Eine der Fragen drehte sich vor allen Dingen um den für die Siedlung gültigen Bebauungsplan NW42b Nr. 2. Dieser Bebauungsplan sieht im genannten Areal ein allgemeines Wohngebiet mit maximal vier Vollgeschossen vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4 und die Geschoßflächenzahl 1,1. Die Überschreitung der Festsetzungen im Bebauungsplan wurde im Rahmen der genannten Ortsbeiratssitzung vom Planungsdezernenten wie auch von der Leiterin der Bauaufsicht damit gerechtfertigt, dass dies im Rahmen einer Befreiung gemäß § 31 Baugesetzbuch erfolgen soll. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:

  1. Wie kann ein derart umfangreiches Projekt mit gravierenden Änderungen dessen, was der Bebauungsplan vorsieht (Erhöhung von 4 auf 5 Vollgeschosse, Verbindungsbauten der Häuserreihen, Errichtung von Torhäusern über der Straße, Bau von Tiefgaragen) mit einer Befreiung gemäß § 31 BauGB ermöglicht werden?
  2. Inwiefern werden durch das Projekt die Grundzüge der Planung im Bebauungsplan NW 42b Nr. 2 eingehalten?
  3. Weshalb wird nicht eine Änderung des Bebauungsplanes in einem geordneten Verfahren unter Einbeziehung der Anwohner und der Stadtverordneten durchgeführt?
  4. Wie beurteilt der Magistrat die Rechtssicherheit bei der Durchführung des Vorhabens unter Anwendung des § 31 BauGB?
  5. Welche Vor- oder Nachteile entstehen durch die Anwendung des § 31 BauGB in dieser Sache?
  6. Welche Vor- und Nachteile würden durch ein ordentliches Änderungsverfahren des gültigen Bebauungsplanes NW42b Nr. 2 entstehen?
  7. Es ist außerdem in der Diskussion, künftig die U4 evtl. über die "Ginnheimer Kurve" (Miquelallee/Platenstraße) bis zur Endhaltestelle Ginnheim zu verlängern. Kann dies im Rahmen des Projektes in einer Variante mit Untertunnelung (ggf. in offener Bauweise) des Gebietes der Platensiedlung geschehen?
  8. Ist eine ähnliche Maßnahme der Nachverdichtung für den südlichen Bereich der Platensiedlung in der Franz-Werfel-Straße geplant?
  9. Wenn ja, wann soll diese Maßnahme beginnen?
  10. Wenn ja, wann werden die Bürger dort informiert und wann werden sie beteiligt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. März 2017Sie sind hier
    AA 173Nachverdichtung in der Ginnheimer „Platensiedlung“
    STVV-Anfrage · BFF
  2. 10. April 2017Antwort des Magistrats · nach 6 WochenBB 117Nachverdichtung in der Ginnheimer „Platensiedlung“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 21.03.2017
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 173 auf die Tagesordnung II der 12. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 173 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
FDPFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 49
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 173 auf die Tagesordnung II der 12. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 173 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
FDPFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit)

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