Fluglärmmaßnahmen
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Anfrage vom 27.03.2012, A 138
Betreff: Fluglärmmaßnahmen Am 29.02.2012 wurde von der Hessischen Landesregierung eine "Allianz für Lärmschutz" vorgestellt. Dort wird u.a. ausgeführt, dass "viele der 2007 beschlossenen Maßnahmen bereits umgesetzt" wurden. Vorgestellt wurden Maßnahmen zur "Verminderung der Auswirkungen des Fluglärms in der Region (passiver Schallschutz und CASA-Programm)". Neben der Erweiterung des CASA-Programmes betrifft dies insbesondere die Einrichtung eines Regionalfonds durch das Land. Das Land beabsichtigt, 100 Mio. € einzubringen, die Fraport AG weitere 15 bis 20 Mio. €. Als weiterer Bestandteil wird ein Darlehen der WIBank über 150 Mio. € genannt. Darüber hinaus werde das FFR gebeten, "eine Beteiligung der Umlandkommunen an der Finanzierung des Regionalfonds zu erreichen". Der von der WIBank zur Verfügung zu stellende Kredit soll offensichtlich an Privatpersonen und Kommunen gewährt werden, die diesen Kredit selbstverständlich auch zurückzuzahlen haben. Das Gesamtvolumen wird von der Landesregierung mit 335 Mio. € bezeichnet. Unklar ist, wie die Landesregierung auf diese Summe kommt, die genannten Beträge addieren sich auf 265 bis 270 Mio. €. Von dieser Summe kommen 100 Mio. € vom Land Hessen (also den Steuerzahlern), die Kredite in Höhe von 150 Mio. € werden von den Kreditnehmern (also den Lärmbetroffenen selbst) finanziert, die Fraport AG als Lärmverursacher und Profiteur zahlt 15 bis 20 Mio. €, mithin maximal 6 Prozent der genannten Summe von 335 Mio. €. Auffällig ist, dass die Kredite u.a. für "den Wertausgleich der Differenz zwischen Entschädigung für Altobjekt und Erwerbspreis eines vergleichbaren Objektes in weniger fluglärmbelasteten Zonen" gewährt werden sollen. Daraus ist zu entnehmen, dass die Fraport AG als Entschädigung offensichtlich weniger zahlt als es dem Wert der Immobilie vor dem Flughafenausbau entspricht und der Eigentümer diesen Wertverlust selbst zu tragen hat. Weiterhin sollen die Kredite für "öffentliche Einrichtungen zur Sicherstellung einer hinreichenden Belüftung/Klimatisierung (wie z.B. Schulen, Kindergärten und U3-Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser oder Altenheime)" gewährt werden. Dies bedeutet, dass die Träger der öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kommunen, Kirchen) die notwendigen Schallschutzmaßnahmen selbst zu finanzieren haben. Zum aktiven Lärmschutz wurden insgesamt 19 Punkte vorgestellt. Im Einzelnen werden genannt:
- Höher fliegen (5) Point Merge in Kombination mit CDA, Anhebung der Gegenanflüge um 1.000 Fuß, Anhebung der Überflüge im Osten (Offenbach) und im Westen (Mainz), Anhebung der Zwischenanflughöhe, Anhebung des Anflugwinkels für die Landebahn Nordwest von 3,0° auf 3,2°, CDA-Verfahren;
- Lärmpausen schaffen (1): DROPS;
- Leiser fliegen (3): Vorgezogene Ausflottung der B 737, Modifikation der A 320, Stärkere Spreizung Lärmentgelte;
- Intensivierung Forschung (2): Reduzierung Bodenlärm durch Forschung und Entwicklung, Förderung eines Forschungsprojektes zur Entwicklung weiterer lärmarmer Landeverfahren;
- Noch näher zu prüfende Maßnahmen (6): satellitengesteuerten Präzisionsanflugverfahren (GBAS), Reduzierte Nutzung der Abflugstrecke 07kurz, Einführung einer neuen Abflugstrecke 07lang, Lärmoptimierung der Abflugverfahren, Ausdehnung Segmented Approach Optimierung der Abflugstrecke "KÖNIG kurz";
- Monitoring (1): Performance Monitoring. Diese 19 "Maßnahmen" bringen praktisch keine Reduzierung des bestehenden Fluglärms. Einige der Maßnahmen werden angeblich bereits seit 2010 praktiziert (CDA-Verfahren, DROPS, Lärmoptimierung der Anflugverfahren, Segmented Approach). Die Landesregierung hat dabei verschwiegen, dass es sich bei den Höhenangaben für die Gegenanflüge nicht um die tatsächlich geflogenen Höhen, sondern um Mindesthöhen handelt, die bereits heute meist überschritten werden. Die Anhebung des Anflugwinkels auf der NW-Bahn bringt eine nur geringfügige Lärmentlastung (unterhalb der Diskriminierungsschwelle, also nicht hörbar) und hätte bereits längst eingeführt werden können. Besonders hervorzuheben ist die Maßnahme der "Ausflottung" der B 737 der Lufthansa. Bei diesen - nunmehr zu ersetzenden Flugzeugen - handelt es sich exakt um die Flugzeuge, deren Umrüstung 2010 als lärmreduzierende Maßnahme vorgestellt wurde. Die angekündigte reduzierte Nutzung der Abflugstrecke 07 kurz und vermehrte Nutzung der Abflugstrecke 07 lang bedeutet keine Reduzierung des Fluglärms, sondern dessen Verlagerung von Niederrad auf Sachsenhausen und Oberrad. Abgesehen davon dass die genannten 19 Maßnahmen praktisch keine Lärmreduzierung bringen, sind diese insbesondere vor dem Hintergrund der beabsichtigten Kapazitätsausweitung von derzeit 480.000 auf über 700.000 - und möglicherweise bis zu 1 Mio. - Flugbewegungen zu sehen, die in jedem Fall eine deutliche Steigerung des Lärms bedeuten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bereits 2010 angekündigt wurde, den prozentualen Anteil der Nutzung der Betriebsrichtung 25 zu erhöhen. Im Ergebnis bedeutet dies eine Erhöhung der Anzahl der Anflüge über die südlichen Frankfurter Stadtteile um 60 bis weit über 100 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
- Wird sich die Stadt Frankfurt am Main an der Finanzierung des Regionalfonds beteiligen?
- Falls 1. zutreffend: in welcher Höhe und über welchen Zeitraum?
- Plant der Magistrat, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Altenheime etc. mit Belüftung- Klimatisierungsanlagen zu versehen?
- Falls 3. zutreffend: welche?
- Falls 3. zutreffend: welche Kosten plant der Magistrat hierfür ein?
- Welche konkrete Lärmentlastung (in dB(A)) erwartet der Magistrat durch die von der Landesregierung genannten Maßnahmen für das Stadtgebiet insgesamt und für die südlichen Stadtteile, ausgehend vom Ist-Zustand?
- Welche konkrete Lärmentlastung (in dB(A)) erwartet der Magistrat durch die von der Landesregierung genannten Maßnahmen für das Stadtgebiet insgesamt und für die südlichen Stadtteile, ausgehend von der vom Magistrat gewünschten Kapazitätsauslastung von 700.000 Flugbewegungen/Jahr? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 272 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 544 Versandpaket: 28.03.2012 Aktenzeichen: 83 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2012Sie sind hierAA 138FluglärmmaßnahmenSTVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
- 15. Juni 2012BB 272FluglärmmaßnahmenMagistratsbericht
- 7. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 544FluglärmmaßnahmenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate