Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anfrage vom 08.10.2010, A 1312
Betreff:
Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
Mit dem Bericht B 635 vom 04.10.2010 wurde die Anfrage A 1269 der FAG-Fraktion vom 30.07.2010 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war das Angebot für Schwimmunterricht an den Frankfurter Schulen. Im Bericht wird ausgeführt, dass die Grundschulen in Harheim und die Michael-Grzimek-Schule den Schülern keinen Schwimmunterricht anbieten, da die Voraussetzungen an diesen beiden Schulen "aufgrund der langen Anfahrtswege schwierig und sehr zeitaufwendig" sind. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass der Magistrat und das staatliche Schulamt diese Situation akzeptieren und keine Versuche unternehmen, um auch für die genannten Schulen - trotz ungünstiger Voraussetzungen - einen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Aufgabe staatlicher Stellen - und hierzu zählen sowohl das staatliche Schulamt als auch der Magistrat - ist es u.a., gleiche Chancen für alle Schüler sicherzustellen. Hierzu gehört es insbesondere auch, die durch ungünstige Gegebenheiten bedingten Situationen durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Im konkreten Fall wäre es Aufgabe der genannten Stellen, eine Lösung zu finden und den Schülern der betreffenden Schulen einen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Denkbar wäre z.B. die Einrichtung eines Bustransfers, Schwimmunterricht in der ansonsten unterrichtsfreien Zeit o.ä.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
Beabsichtigt der Magistrat, die schwierige Situation der genannten Schulen aufgrund der langen Anfahrtswege als gegeben zu akzeptieren oder kann sich der Magistrat vorstellen, trotz der ungünstigen Gegebenheiten einen Schwimmunterricht für diese Schulen anzubieten oder zu organisieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2010BB 635Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 19. Oktober 2010Sie sind hierAA 1316Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · FAG
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 1Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate