Projekt .Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume. nur im Nordend oder können andere Stadtteile ebenfalls davon profitieren?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 17.02.2010, A 1165
Betreff: Projekt "Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" nur im Nordend oder können andere Stadtteile ebenfalls davon profitieren? Im April 2007 begann im Nordend das Modellprojekt "Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" im Rahmen des "Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus" des Bundesverkehrsministeriums. Ziel dies Projektes, das vom Verkehrsdezernat gemeinsam mit dem Ortsbeirat 3 (Nordend), dem Kinderschutzbund, dem Kinderbüro und der Initiative "Alte für Frankfurt" Spiel- und Begegnungsräume im Nordend zu entwickeln. Dabei stehen Alltagsorte wie Straßenecken, Hinterhöfe sowie kleinere Aufenthalts- und Kommunikationsorte im Vordergrund. Aus vielen Projektideen wurden Orte beidseits der Friedberger Landstraße ausgewählt. Im Dezember 2008 wurde das Pilotprojekt als gelungenes Beispiel für die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen die Wohn- und Lebensqualität verbessert werden kann, ausgezeichnet. Wir fragen deshalb den Magistrat:
- Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Projektes durchgeführt?
- Wie bewertet der Magistrat die bisher durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Modellprojektes?
- Werden inzwischen andere Stadtteile an dem Projekt beteiligt?
- Welche Kosten entstehen bei Umsetzung des Projektes?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2010Sie sind hierAA 1165Projekt .Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume. nur im Nordend oder können andere Stadtteile ebenfalls davon profitieren?STVV-Anfrage · SPD
- 21. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 312Projekt .Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume. nur im Nordend oder können andere Stadtteile ebenfalls davon profitieren?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate