Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+)
Beschluss zuM_210_2025Stadtverordnetenversammlung
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29. Januar 2026
29. Januar 2026
Zusammenfassung
Der Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene) zielt darauf ab, die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erheblich auszubauen, um den steigenden Anforderungen aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Pendlerverkehre gerecht zu werden. Der Magistrat wird beauftragt, detaillierte Planungen und Untersuchungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen einzuleiten.
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Beschluss
I. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. II. Die Vorlage NR 1499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird beauftragt, von den im Magistratsvortrag M 210 vom 05.12.2025 unter II.1 bis II.5 genannten Projekten folgende mit erster Priorität voranzutreiben und dafür einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen: · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte; · Stadtbahnverlängerung bis Bergen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum 30.06.2026 einen Umsetzungs- und Prioritätenfahrplan für die vertiefenden Untersuchungen für die weiteren unter II.1 bis II.5 genannten Projekte · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim; · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße in Schwanheim; · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz; · Mainquerung der Straßenbahn; · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte; · Stadtbahnverlängerung Eckenheim; · Bau einer S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße; · Straßenbahnverlängerung Zeilsheim über Jahrhunderthalle; · Straßenbahnverlängerung Main-Taunus-Zentrum über Klinikum Höchst; vorzulegen. Der Fahrplan soll je Maßnahme mindestens enthalten: Ziel/Wirkung, Untersuchungsumfang, Zeitplan mit Meilensteinen, Zuständigkeiten, Schnittstellen (u. a. RMV/DB/Land) sowie den vorgesehenen Weg in die Gremien. 3. Der Magistrat wird beauftragt, für die Vertiefungsphase ein einheitliches, kennzahlenbasiertes Wirkungs- und Controlling-Set mit Fokus ‚Modal Split bei Einpendlern' zu definieren und jährlich im Mobilitätsausschuss zu berichten. Das Kennzahlenset soll mindestens abbilden: a) Reisezeitrelation ÖPNV gegenüber Autonutzung (MIV) auf den wichtigsten Pendlerkorridoren; b) Umsteigequote (Anteil ohne bis maximal einen Umstieg) auf typischen Pendlerrelationen; c) Ankunftszuverlässigkeit/Pünktlichkeit an den zentralen Knoten; d) Kapazität/Überfüllung in der Hauptverkehrszeit auf den relevanten Zuläufen; e) Qualität der Stationserreichbarkeit (Fußwege, Barrierefreiheit, Bike+Ride, P+R, Zubringerbus). 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Vertiefungen so zu strukturieren, dass aus den Einzelmaßnahmen vier bis sechs ‚Pendlerkorridor-Programme' abgeleitet werden (Schiene plus Station plus Zubringer/Umstieg). Ziel ist, spürbare Verbesserungen in den Relationen mit hoher MIV-Nachfrage und ungünstiger ÖPNV-Kette zu erzielen. Die Definition der Korridore ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.4 genannte Variantenuntersuchung zur Schienenanbindung Bergen/Enkheim so auszulegen, dass neben der Trasse auch die Knoten- und Umsteigelogik (Anbindung an bestehende Linien, Reisezeit-/Umsteigeeffekte, Betriebsqualität, Bauphasenfähigkeit) transparent vergleichend bewertet wird. 6. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.5 genannte gesonderte Untersuchung Oberrad - Ostend ausdrücklich als kurzfristig wirksames Pendler-/Querverbindungsprojekt aufzusetzen. Neben langfristigen Infrastrukturvarianten sind dabei auch kurzfristige Maßnahmen (Beschleunigung, Takt, Umsteigepunkte, priorisierte Bus-/Tram-Bausteine) zu entwickeln und vorzulegen." III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Nagel, Luxen, Huber, Papke, Dr. Mehler‐Würzbach und Zieran sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.