PAR 4248 2024§ 4248KENNTNIS
Gartenbad Fechenheim mit einem Lehrschwimmbecken erweitern
Beschluss zuB_432_2023Gremium
Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung
23
Beschlussdatum
25. Januar 2024
Gremiensitzung
25. Januar 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Gartenbad Fechenheim um ein Lehrschwimmbecken zu erweitern. Dies ist aus denkmalrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, jedoch muss der neue Baukörper respektvoll zum Kulturdenkmal gestaltet werden. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH haben keine Bedenken gegen den Anbau.
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Beschluss
Die Vorlage B 432 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)