Gartenbad Fechenheim mit einem Lehrschwimmbecken erweitern
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Gartenbad Fechenheim um ein Lehrschwimmbecken zu erweitern. Dies ist aus denkmalrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, jedoch muss der neue Baukörper respektvoll zum Kulturdenkmal gestaltet werden. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH haben keine Bedenken gegen den Anbau.
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Bodenseestraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstra-ße/Bodenseestraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Das Gartenbad Fechenheim ist ein Kulturdenkmal gemäß § 12 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Alle baulichen Maßnahmen an dem Objekt sowie in der Umgebung des Kulturdenkmals bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Das ehemalige Bezirkshallenbad wurde im Jahr 1928 in Form der frühen Moderne errichtet. Der Entwurf des Gebäudes stammt vom Architekten Marin Elsaesser, der als damaliger Leiter des Hochbauamtes ein wesentlicher Akteur des "Neuen Frankfurts" war.
Die Gestaltung der südlichen Fassade des Gebäudes ist durch eine großflächige Sprossenverglasung geprägt, die konzeptionell eine optische Verbindung zwischen Schwimmbecken und Gartenfläche schafft. An der westlichen Fassade des Kulturdenkmals befindet sich ein einstöckiger Anbau aus der Nachkriegszeit und eine als Saunaanlage genutzte Freifläche mit Holzhütten.
Die westliche Fassade ist durch den vorhandenen Anbau sowie den an das Gebäude anschließenden Saunabereich bereits bebaut. Der Bereich erscheint durch sein bestehendes Bauvolumen für die Errichtung eines Schwimmhallenanbaus ungeeignet.
Die großflächige Verglasung an der südlichen Längsseite des Gebäudes ist in seiner Nutzung und Gestaltung ein prägendes Element des Gebäudeentwurfs. Ein Anbau an dieser Fassade würde eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals darstellen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Das Grundstück des Gartenbads besitzt eine große, unbebaute Grünfläche. Aus denkmalrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich vorstellbar, dass an der südlichen Grundstücksgrenze (Bodenseestraße) ein solitärer, freistehender Baukörper errichtet werden könnte, der eine zusätzliche Schwimmhalle aufnehmen könnte. Eventuell könnte ein solches Gebäude durch einen unterirdischen Gang mit dem Kulturdenkmal verbunden werden. Der neue Baukörper müsste einen respektvollen Abstand zum Kulturdenkmal halten und dürfte durch seine Kubatur und Fassadengestaltung innerhalb des Grundstücks nicht dominieren.
Von Seiten der BäderBetriebe Frankfurt GmbH bestehen inhaltlich grundsätzlich keine Bedenken gegen einen Anbau eines Lehrschwimmbeckens (Bedarf an Wasserfläche).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2023NRNR 669Gartenbad Fechenheim mit einem Lehrschwimmbecken erweiternSTVV-Antrag · CDU
- 10. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 432Gartenbad Fechenheim mit einem Lehrschwimmbecken erweiternMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)