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Bockenheimer Sprachförderung für Zuwanderer auf stabile Füße stellen

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 05.05.2014, V 993 entstanden aus Vorlage: OF 488/2 vom 14.04.2014

Betreff: Bockenheimer Sprachförderung für Zuwanderer auf stabile Füße stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie das bislang auf Basis von Spenden finanzierte Bockenheimer Stadtteil-Projekt "Niedrigschwellige Sprachförderung" finanziell gefördert und damit auf eine stabilere Basis gestellt werden kann. Es ist dabei zu prüfen, inwieweit neben städtischen Ressourcen hierzu Landes- bzw. Bundesmittel abgerufen werden können, die laut Presseberichten für eine "Neue Willkommenskultur für EU-Einwanderer" bereitstehen.

Begründung: Das im Bockenheimer Stadtteilinformationsbüro angesiedelte Projekt "Sprachförderung" ermöglicht seit dem vergangenen Jahr Zuwanderern, vor allem aus Südosteuropa, einen niedrigschwelligen Zugang zum Erlernen der deutschen Sprache. Die beteiligten Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, die oft genug auch Lebenshilfe leisten, werden bislang aus Spendengeldern finanziert. Es ist unbedingt wünschenswert, das Modell auf eine finanziell stabilere Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2014OFOF 488/2Bockenheimer Sprachförderung für Zuwanderer auf stabile Füße stellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2014Sie sind hier
    VV 993Bockenheimer Sprachförderung für Zuwanderer auf stabile Füße stellen
    Anfrage
  3. 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1035Bockenheimer Sprachförderung für Zuwanderer auf stabile Füße stellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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