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Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: V
79 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 97 entstanden aus Vorlage: OF 102/10 vom 05.08.2016

Betreff: Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den Stadtteilfriedhöfen im Ortsbezirk 10 Urnenwände errichtet werden können.

Begründung: Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt weiter zu. Neben Urnengräbern gibt es zudem die Möglichkeit, Urnen in entsprechenden Wände zu verbringen. Der Ortsbeirat 10 bittet um Auskunft, ob solche Wände auch auf den Friedhöfen in Berkersheim, Eckenheim, Bonames und Preungesheim errichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2016OFOF 102/10Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    VV 97Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
    Anfrage
  3. 9. Dezember 2016STST 1700Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Stellungnahme
  4. 21. April 2017STST 744Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Stellungnahme
  5. 20. November 2017OFOF 403/10Urnenwände für den Eckenheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 5. Dezember 2017OMOM 2534Urnenwände für den Eckenheimer FriedhofDirektanregung
  7. 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 295Urnenwände für den Eckenheimer FriedhofStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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