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Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und Ruhestörungen

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
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Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 866 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 27.04.2018

Betreff: Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und Ruhestörungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. in welchem Umfang Beschwerden beziehungsweise Anzeigen wegen nächtlichen Ruhestörungen im vergangenen Sommerhalbjahr am Gabriel-Riesser-Weg verzeichnet wurden; 2. welcher Aufwand hierbei für die Beseitigung von Müll wie Flaschen/Glasscherben erforderlich war; 3. wie auch hier der Tendenz begegnet werden kann, dass sich der Konsum von Alkohol, vor allem wenn es um exzessives Trinken geht, zunehmend in die Öffentlichkeit verlagert.

Begründung: Der am Gabriel-Riesser-Weg anrainende Supermarkt ist werktäglich bis 00:00 Uhr geöffnet. Dies motiviert offensichtlich dazu, Alkoholika ortsnah zu konsumieren - einhergehend mit entsprechenden Begleiterscheinungen, wie nächtlicher Lärm und zurückgelassenen Müll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2018OFOF 548/2Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol & RuhestörungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Mai 2018Sie sind hier
    VV 866Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und Ruhestörungen
    Anfrage
  3. 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1696Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und RuhestörungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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