Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und Ruhestörungen
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Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 866 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 27.04.2018
Betreff: Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und Ruhestörungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. in welchem Umfang Beschwerden beziehungsweise Anzeigen wegen nächtlichen Ruhestörungen im vergangenen Sommerhalbjahr am Gabriel-Riesser-Weg verzeichnet wurden; 2. welcher Aufwand hierbei für die Beseitigung von Müll wie Flaschen/Glasscherben erforderlich war; 3. wie auch hier der Tendenz begegnet werden kann, dass sich der Konsum von Alkohol, vor allem wenn es um exzessives Trinken geht, zunehmend in die Öffentlichkeit verlagert.
Begründung: Der am Gabriel-Riesser-Weg anrainende Supermarkt ist werktäglich bis 00:00 Uhr geöffnet. Dies motiviert offensichtlich dazu, Alkoholika ortsnah zu konsumieren - einhergehend mit entsprechenden Begleiterscheinungen, wie nächtlicher Lärm und zurückgelassenen Müll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2018OFOF 548/2Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol & RuhestörungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2018Sie sind hierVV 866Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und RuhestörungenAnfrage
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1696Gabriel-Riesser-Weg: Alkohol und RuhestörungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen