Verlegung der Bushaltestelle „Im Wörth“
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Im Wörth — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Im Wörth per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 839 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 10.09.2013
Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Im Wörth" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchen Bereich der Straße "Im Wörth" die bestehende Bushaltestelle im Zuge der Abrissarbeiten der Luftschutzbunkeranlage vorübergehend verlegt werden soll.
Begründung: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird eine Verlegung während der Abrissarbeiten unumgänglich sein. Gegen eine Verlegung vor das Haus Nummer 20 sprechen die Umstände, dass es sich um ein Eckhaus handelt und dass es bei einer früheren, zeitweiligen Verlegung vor dieses Haus erheblichen Ärger mit dem Hausbesitzer gab. Eine Wiederholung dieser Situation sollte tunlichst vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2013OFOF 679/9Verlegung der Bushaltestelle .Im Wörth.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 26. September 2013Sie sind hierVV 839Verlegung der Bushaltestelle „Im Wörth“Anfrage
- 20. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1763Verlegung der Bushaltestelle "Im Wörth"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen