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Sachstand der Liegenschaft Wilhelm-Merton-Schule

Vorlagentyp: V
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die zukünftigen Pläne für die Liegenschaft der Wilhelm-Merton-Schule in der Andreaestraße 24 gebeten. Dies geschieht im Kontext des Umzugs der Beruflichen Schule in die Berta Jourdan Schule, und es wird nach den Nutzungsplänen für die Räumlichkeiten gefragt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Pläne es für die Liegenschaft in der Andreaestraße 24 nach dem Umzug der Wilhelm-Merton- Schule gibt.

Begründung

Wie in der Presse zu lesen war, soll die Berufliche Schule in die Räumlichkeiten der Berta Jourdan Schule ins Nordend ziehen, wenn für diese ein neuer Standort gefunden wurde. Welche Nutzungspläne gibt es danach für die Räumlichkeiten in der Andreaestraße 24?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Dezember 2023OFOF 370/4Sachstand der Liegenschaft Wilhelm-Merton-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Januar 2024Sie sind hier
    VV 821Sachstand der Liegenschaft Wilhelm-Merton-Schule
    Anfrage
  3. 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1483Sachstand der Liegenschaft Wilhelm-Merton-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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