Nutzung der ehemaligen Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Sachstand der Nutzung des leerstehenden Gebäudes der ehemaligen Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad gebeten. Dies ist notwendig, da das Gebäude weiterhin ungenutzt ist und Informationen über die zukünftige Nutzung benötigt werden.
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Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der momentane Sachstand im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes des früheren Restaurants "Zum Hirsch" ist.
Begründung
Das Gebäude der früheren Gaststätte "Zum Hirsch" steht immer noch leer und ist ohne Nutzung. Der Magistrat soll deshalb über den aktuellen Sachstand Auskunft geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2023OFOF 968/5Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. November 2023Sie sind hierVV 787Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradAnfrage
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 349Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen