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Nutzung der ehemaligen Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Sachstand der Nutzung des leerstehenden Gebäudes der ehemaligen Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad gebeten. Dies ist notwendig, da das Gebäude weiterhin ungenutzt ist und Informationen über die zukünftige Nutzung benötigt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der momentane Sachstand im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes des früheren Restaurants "Zum Hirsch" ist.

Begründung

Das Gebäude der früheren Gaststätte "Zum Hirsch" steht immer noch leer und ist ohne Nutzung. Der Magistrat soll deshalb über den aktuellen Sachstand Auskunft geben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2023OFOF 968/5Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 24. November 2023Sie sind hier
    VV 787Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Zum Hirsch“ in Oberrad
    Anfrage
  3. 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 349Nutzung der ehemaligen Gaststätte „Zum Hirsch“ in OberradStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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