Ausfälle auf der Strecke der S 6 zwischen Frankfurt-Berkersheim und FrankfurtHauptbahnhof
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Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 786 entstanden aus Vorlage: OF 468/10 vom 27.02.2018
Betreff: Ausfälle auf der Strecke der S 6 zwischen Frankfurt-Berkersheim und Frankfurt-Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Züge der S 6 auf der Strecke zwischen Frankfurt-Berkersheim und Frankfurt-Hauptbahnhof in beiden Richtungen im Jahr 2018 pünktlich verkehrt sind; 2. wie viel Minuten Verzögerung für diese akzeptiert sind; 3. wie viele Züge verspätet gefahren sind; 4. wie viele Züge vollständig ausgefallen sind; 5. in welcher Höhe die VGF dafür Ersatz leisten musste; 6. wie viel Prozent der Fahrgäste entsprechende Ersatzleistungen überhaupt in Anspruch genommen haben; 7. wie viel Prozent dieser Ausfälle durch die Ausbauarbeiten an der Main-Weser-Bahn bereits verursacht wurden.
Begründung: Obwohl die Bauarbeiten auf der Main-Weser-Bahn über Vorbereitungsarbeiten im Frankfurter Stadtgebiet noch nicht hinausgekommen sind, häufen sich Ausfälle und Verspätungen auf der Strecke der S 6 in nicht nachvollziehbarer Weise, die die Verlässlichkeit für Nutzer, die Termine, etwa den Schul- oder Arbeitsbeginn, einhalten müssen, schwer beeinträchtigen. Insofern ist Aufklärung geboten, welchen Umfang das Problem mittlerweile hat und ob dies bereits auf die Bauarbeiten zurückzuführen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2018OFOF 468/10Ausfälle auf der S 6 zwischen Frankfurt-Berkersheim und HauptbahnhofOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. März 2018Sie sind hierVV 786Ausfälle auf der Strecke der S 6 zwischen Frankfurt-Berkersheim und FrankfurtHauptbahnhofAnfrage
- 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1100Ausfälle auf der Strecke der S 6 zwischen Frankfurt-Berkersheim und Frankfurt-HauptbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen