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Grunderneuerung Taunusanlage

Vorlagentyp: V
67 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 695 entstanden aus Vorlage: OF 452/1 vom 19.11.2017

Betreff: Grunderneuerung Taunusanlage Vorgang: OM 1121/17 OBR 1; ST 768/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:

  1. Wann wird die Taunusanlage runderneuert?
  2. Wann werden dem Ortsbeirat die angekündigten Planungen des zuständigen Fachamtes vorgestellt? Begründung: In der Stellungnahme vom
  3. April 2017, ST 768, erwähnte der Magistrat, dass es eine Runderneuerung der Taunusanlage geben soll. Die Planungen dazu würden dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Wann wird dies der Fall sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 13. November 2016OFOF 183/1Gestaltung Grünfläche vor dem Schiller-DenkmalOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Januar 2017OMOM 1121Gestaltung Grünfläche vor dem Schiller-DenkmalDirektanregung
  3. 21. April 2017STST 768Gestaltung Grünfläche vor dem Schiller-DenkmalStellungnahme
  4. 19. November 2017OFOF 452/1Grunderneuerung TaunusanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 695Grunderneuerung Taunusanlage
    Anfrage
  6. 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 465Grunderneuerung TaunusanlageStellungnahme
  7. 2. September 2018OFOF 730/1Grunderneuerung Taunusanlage - Vorstellung der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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