eungesheimTitel/Betreff: Unterstützung und Förderung der Arbeit in den Vorschuleinrichtungen und Schulen im Ortsbezirk 10
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Auskunftsersuchen vom 03.06.2008, V 683
entstanden aus Vorlage: OF 598/10 vom 17.05.2008
Betreff:
Unterstützung und Förderung der Arbeit in den Vorschuleinrichtungen und Schulen im Ortsbezirk 10
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wo, durch wen und in welcher Form findet Sprachförderung für Kinder in den Vorschuleinrichtungen und in den Schulen des Ortsbezirks 10 statt?
- Welche Schulen im Ortsbezirk 10 haben ein Ganztagsangebot bzw. ganztägige Angebote in Ergänzung des Unterrichts?
- Inwieweit sind die Vereine in den Stadtteilen des Ortsbezirk 10 in die Ganztagsangebote der Schulen mit einbezogen?
- Für welche Schulen und welcher Art sind Renovierungs- bzw. Ausbaumaßnahmen
geplant, und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?
- Wie viele Hortplätze sind in den Stadtteilen des Ortsbezirk 10 vorhanden und welche Maßnahmen plant der Magistrat, deren Anteil aufgrund des leider immer noch vorhandenen Mangels schnellstens zu erhöhen?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2008OFOF 598/10eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Situation der Kinder und Lehrer im Ortsbezirk 10 hier: Unterstützung und Förderung der Arbeit in den VorschuleinrichtungenOrtsbeiratsantrag
- 3. Juni 2008Sie sind hierVV 683eungesheimTitel/Betreff: Unterstützung und Förderung der Arbeit in den Vorschuleinrichtungen und Schulen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 1. August 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1197eungesheimTitel/Betreff: Unterstützung und Förderung der Arbeit in den Vorschuleinrichtungen und Schulen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen