Schülerzahlen im Ortsbezirk 2/ Übergang 4/5 2015-2017
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 617 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 22.09.2017
Betreff: Schülerzahlen im Ortsbezirk 2/ Übergang 4/5 2015-2017 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Zahlen der Jahre 2015-2017 zur Verfügung zu stellen:
- Übersicht, wie viele Viertklässler jeweils welche weiterführende Schule als Erstwunsch genannt hatten. Wenn vorhanden auch die der privaten Grundschulen.
- Anzahl der abgelehnten Schüler an den jeweiligen weiterführenden Schulen.
- Anzahl der Schüler bei denen weder Erst- noch Zweitwunsch berücksichtigt werden konnten.
- Übersicht an welche Schule die Kinder aus den Verteilerkonferenzen verteilt wurden.
- Zahlen wie die Eltern sich bei der neu aufgenommenen Frage "Für den Fall, dass es mehrere Zuweisungsmöglichkeiten gibt, lege ich mehr Wert auf die gewünschte Schulform oder bessere Erreichbarkeit (. .eventuell) andere Schulform (. .) Begründung: Eine fundierte Zahlenbasis ist wichtig für die aktuelle Diskussion um die Schulplätze an weiterführenden Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2017OFOF 404/2Schülerzahlen im Ortsbezirk 2/ Übergang 4/5 2015-2017Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017Sie sind hierVV 617Schülerzahlen im Ortsbezirk 2/ Übergang 4/5 2015-2017Anfrage
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 560Schülerzahlen im Ortsbezirk 2 / Übergang 4/5 2015-2017Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.