Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 615 entstanden aus Vorlage: OF 408/2 vom 27.09.2017
Betreff: Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Familien (alle Haushalte ab 3 Personen bzw. 2 Personen-Haushalte mit dem Merkmal Alleinerziehend) stehen auf der Warteliste für eine öffentlich geförderte Wohnung?
- Wie viele Personen (gesamt) stehen auf der Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum?
- Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen stehen zur Verfügung?
- Wie viele Wohnungen konnten in den letzten Jahren im Rahmen des Frankfurter Wohnungsbauprogramms vermittelt werden? Gibt es hierzu Zahlen für den Ortsbezirk 2?
- Wie viele Wohnungen fallen jährlich durchschnittlich aus der öffentlichen Förderung heraus? Begründung: Eine fundierte Zahlenbasis ist für eine valide Diskussion im Sinne der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2017OFOF 408/2Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017Sie sind hierVV 615Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2Anfrage
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 304Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen