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Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 615 entstanden aus Vorlage: OF 408/2 vom 27.09.2017

Betreff: Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele Familien (alle Haushalte ab 3 Personen bzw. 2 Personen-Haushalte mit dem Merkmal Alleinerziehend) stehen auf der Warteliste für eine öffentlich geförderte Wohnung?
  2. Wie viele Personen (gesamt) stehen auf der Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum?
  3. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen stehen zur Verfügung?
  4. Wie viele Wohnungen konnten in den letzten Jahren im Rahmen des Frankfurter Wohnungsbauprogramms vermittelt werden? Gibt es hierzu Zahlen für den Ortsbezirk 2?
  5. Wie viele Wohnungen fallen jährlich durchschnittlich aus der öffentlichen Förderung heraus? Begründung: Eine fundierte Zahlenbasis ist für eine valide Diskussion im Sinne der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. September 2017OFOF 408/2Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Oktober 2017Sie sind hier
    VV 615Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2
    Anfrage
  3. 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 304Warteliste für öffentlich geförderten Wohnraum im Ortsbezirk 2Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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