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Ganztagsangebote in Schwanheim für 6- bis 12-Jährige

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 561 entstanden aus Vorlage: OF 575/6 vom 12.11.2012

Betreff: Ganztagsangebote in Schwanheim für 6- bis 12-Jährige Aus Schwanheim wird vorgetragen, dass die Versorgung mit Betreuungsplätzen für 6- bis 12-jährige Kinder am Nachmittag nach wie vor unzureichend sei. Die Schaffung von Hortplätzen sei mit Verweis auf den Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten als unnötig abgetan worden, es fehle jedoch an den versprochenen Ganztagsangeboten. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat die Situation, und wann ist mit einer ausreichenden Versorgung der Altersgruppe der 6- bis 12-jährigen Kinder in Schwanheim zu rechnen?

Begründung: Die Situation sei bei der Altersgruppe der 6- bis 12-jährigen Kinder viel kritischer als bei den Kindergartenkindern. Diese aus Schwanheim stammende Aussage will etwas heißen. Ganztagsangebote wären aus vielerlei Gründen sinnvoll, nicht zuletzt auch aus Gründen einer besseren Integration. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2012OFOF 575/6Ganztagsangebote in Schwanheim für 6- bis 12-JährigeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. November 2012Sie sind hier
    VV 561Ganztagsangebote in Schwanheim für 6- bis 12-Jährige
    Anfrage
  3. 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 385Ganztagsangebote in Schwanheim für 6- bis 12-JährigeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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