Sportunterricht an der IGS Kalbach-Riedberg von Anfang an sicherstellen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
von Anfang an sicherstellen Nach den bislang dem Ortsbeirat mitgeteilten Informationen zum Provisorium der IGS Kalbach-Riedberg wird es keine Möglichkeiten geben, auf dem Gelände des Provisoriums Sportunterricht durchzuführen.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 471 entstanden aus Vorlage: OF 165/12 vom 08.05.2017
Betreff: Sportunterricht an der IGS Kalbach-Riedberg von Anfang an sicherstellen Nach den bislang dem Ortsbeirat mitgeteilten Informationen zum Provisorium der IGS Kalbach-Riedberg wird es keine Möglichkeiten geben, auf dem Gelände des Provisoriums Sportunterricht durchzuführen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, welche Übergangslösungen vorgesehen sind, um den Sportunterricht auch für die Zeit des Provisoriums sicherzustellen.
Begründung: Sportunterricht spielt anerkanntermaßen eine wichtige Rolle. Daher sollte der Sportunterricht auch während der Dauer des Provisoriums gemäß der Unterrichtstafel angeboten werden. Daher wird um Beantwortung der Frage gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2017OFOF 165/12Sportunterricht an der IGS Kalbach-Riedberg von Anfang an sicherstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2017Sie sind hierVV 471Sportunterricht an der IGS Kalbach-Riedberg von Anfang an sicherstellenAnfrage
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1932Sportunterricht an der IGS Kalbach-Riedberg von Anfang an sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.