Kommt das THW ins Brandschutz- und Katastrophenzentrum in Eckenheim?
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Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 45 entstanden aus Vorlage: OF 18/10 vom 21.05.2011
Betreff: Kommt das THW ins Brandschutz- und Katastrophenzentrum in Eckenheim? Vorgang: ST 878/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nunmehr sichergestellt werden konnte, dass das THW ins Brandschutz- und Katastrophenzentrum in Eckenheim kommt und wann voraussichtlich insgesamt mit der Fertigstellung vor Ort des bisher brachliegenden Areals gerechnet werden kann.
Begründung: Das Technische Hilfswerk ist eine fast ausschließlich von ehrenamtlicher Arbeit getragene Institution, die sich als Partner für Menschen in Not, für den Bevölkerungsschutz und der Gefahrenabwehr versteht. Das THW arbeitet eng mit der Feuerwehr, der Polizei sowie der Stadt Frankfurt am Main zusammen und verfügt unter anderem auch über interessante Angebote zur ehrenamtlichen Betätigung sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche. Einsätze des THW finden im In- und Ausland statt. Der Nachweis über ehrenamtliche Arbeit kann bei der Berufswahl beziehungsweise bei der Bewerbung für einen Arbeitsplatz - gerade in scheinbar ausweglosen Krisenzeiten wie diesen - sehr hilfreich sein. Es fehlt nach wie vor an der passenden Unterbringung für das THW in Frankfurt am Main. Eine Ansiedlung am genannten Standort ist im Interesse der Bürger im Ortsbezirk 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2011OFOF 18/10Kommt das THW ins Brandschutz- und Katastrophenzentrum in Eckenheim?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2011Sie sind hierVV 45Kommt das THW ins Brandschutz- und Katastrophenzentrum in Eckenheim?Anfrage
- 8. August 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 958Kommt das THW ins Brandschutz- und Katastrophenzentrum in Eckenheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen