Personelle Ausstattung des Programms „Aktive Nachbarschaft“
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nachbarschaft" Der Ortsbeirat hat die Aufnahme des Riederwaldes in das Programm "Aktive Nachbarschaft" sehr begrüßt. Bis zwei halbe Stellen besetzt, Büros angemietet und eingerichtet waren vergingen Monate. Kurze Zeit später ist eine der halben Stellen wieder unbesetzt und die Mitarbeiterin auf der verbliebenen halben Stelle hat lediglich einen Arbeitsvertrag bis zum Jahresende 2011.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 06.06.2011, V 42 entstanden aus Vorlage: OF 6/11 vom 21.05.2011
Betreff: Personelle Ausstattung des Programms "Aktive Nachbarschaft" Der Ortsbeirat hat die Aufnahme des Riederwaldes in das Programm "Aktive Nachbarschaft" sehr begrüßt. Bis zwei halbe Stellen besetzt, Büros angemietet und eingerichtet waren vergingen Monate. Kurze Zeit später ist eine der halben Stellen wieder unbesetzt und die Mitarbeiterin auf der verbliebenen halben Stelle hat lediglich einen Arbeitsvertrag bis zum Jahresende 2011. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Stimmt der Magistrat mit dem Ortsbeirat überein, dass zur Erreichung der mittel- und langfristigen Ziele des Quartiersmanagements eine personelle Kontinuität in der Arbeit sinnvoll ist?
- Gibt es in dieser Richtung Vereinbarungen mit dem Träger des Projekts?
- Was wird der Magistrat unternehmen, damit eine ausreichend personelle Ausstattung des Projekts schnellstmöglich sichergestellt wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2011OFOF 6/11Personelle Ausstattung des Programms .Aktive Nachbarschaft.Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2011Sie sind hierVV 42Personelle Ausstattung des Programms „Aktive Nachbarschaft“Anfrage
- 12. August 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 928Personelle Ausstattung des Programms "Aktive Nachbarschaft"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen