Hortplätze am Frankfurter Berg und in den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10
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Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 342 entstanden aus Vorlage: OF 220/10 vom 28.03.2012
Betreff: Hortplätze am Frankfurter Berg und in den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Bezüglich der neuen Zahlen beziehungsweise Erkenntnisse der Träger aus dem üblichen Abgleich per 03/2012. Wie viele Kinder sind angemeldet und was wird die Stadt in Sachen Hortplätze am Frankfurter Berg und den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk unternehmen?
- Welche etwaigen Träger stehen gegebenenfalls zur Verbesserung der Situation ab dem Schuljahr 2012/2013 zur Verfügung?
- Wie viele Kinder in welchen Altersgruppen werden voraussichtlich ab August 2012 ohne Betreuungsplatz bleiben?
- Welche Ausweichquartiere beziehungsweise welche langfristig verfügbaren Räumlichkeiten stehen zur Verfügung?
- Wie kann der Magistrat eventuelle Personalengpässe im Bereich der Kinderbetreuung überbrücken? Begründung: Es wurde unter anderem ganz aktuell vor Ort darauf hingewiesen, dass ungefähr ab August 2012 eventuell bereits alleine am Frankfurter Berg ca. 80 Betreuungsplätze fehlen könnten. Der Frankfurter Nordosten verfügt über diverse Neubaugebiete, sodass die Nachfrage nach U3-, Kindergarten- und Hortbetreuungsplätzen auch künftig unverändert stark sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2012OFOF 220/10Hortplätze am Frankfurter Berg und in den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012Sie sind hierVV 342Hortplätze am Frankfurter Berg und in den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10Anfrage
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1295Hortplätze am Frankfurter Berg und in den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen