Straße An den Drei Hohen hier: Reduzierung des Durchgangsverkehrs
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Auskunftsersuchen vom 17.01.2017, V 304 entstanden aus Vorlage: OF 193/10 vom 30.12.2016
Betreff: Straße An den Drei Hohen hier: Reduzierung des Durchgangsverkehrs Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. mit welchen Maßnahmen der Durchgangsverkehr auf der Straße An den Drei Hohen reduziert werden kann und wann dies, gegebenenfalls versuchsweise, umgesetzt wird; 2. welche Erkenntnisse und Lehren die Verwaltung aus der Fehlplanung der viel zu schmalen Straße An den Drei Hohen sowie den täglichen Erfahrungen diesbezüglich für künftige Neubaugebiete zieht. Dabei soll auch Auskunft darü ber gegeben werden, wie dies möglichst Ämterübergreifend kommuniziert sowie bereits jetzt respektive künftig umgesetzt wird.
Begründung: Die sehr schmale Straße An den Drei Hohen ist für Durchgangsverkehr nicht geeignet. Seit Jahren ist dies ein Ärgernis. Zuletzt wurden sieben Ideen zur Verbesserung vor Ort durch Unterschriftenliste der Anwohner priorisiert. Diese liegen dem zuständigen Fachamt seit Dezember 2016 zur Prüfung vor. Vor Ort erhofft man sich eine entsprechende Verbesserung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2016OFOF 193/10Straße An den Drei Hohen hier: Reduzierung des DurchgangsverkehrsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2017Sie sind hierVV 304Straße An den Drei Hohen hier: Reduzierung des DurchgangsverkehrsAnfrage
- 19. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 938Straße An den Drei Hohen hier: Reduzierung des DurchgangsverkehrsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.