Outdoor-Fitnessparcours in Schwanheim
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Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 272 entstanden aus Vorlage: OF 267/6 vom 08.11.2016
Betreff: Outdoor-Fitnessparcours in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Standorte in Schwanheim sich für einen Outdoor-Fitnessp arcours eignen könnten. Hierbei soll durchaus der Schwanheimer Spielplatz und das Umfeld als Standort in Betracht gezogen werden.
Begründung: Immer wieder wird das Thema der Aufstellung von Sport- und Fitnessgeräten in Schwanheim von Bürgerinnen und Bürgern aus Schwanheim und dem Frankfurter Westen vorgebracht. In der Vergangenheit war ein sogenannter "Trimm-Dich-Pfad" im Schwanheimer Wald mit unterschiedlichen Stationen vorhanden. Dieser wurde allerdings bereits vor Jahren abgebaut und soll wohl auch nicht wieder erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 486 Aktenzeichen: 67 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2016OFOF 267/6Outdoor-Fitnessparcours in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 29. November 2016Sie sind hierVV 272Outdoor-Fitnessparcours in SchwanheimAnfrage
- 3. März 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 486Outdoor-Fitnessparcours in SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen