Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)
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Auskunftsersuchen vom 10.11.2016, V 251 entstanden aus Vorlage: OF 91/3 vom 22.09.2016
Betreff: Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich die Feinstaubbelastung an den obigen Messstationen in den letzten Jahren entwickelt hat, insbesondere in den Jahren 2014 und 2015; 2. welches die Quellen der Feinstaubbelastung sind, einschließlich prozentualer Bedeutung; 3. wie sich die Umweltzone auf die Feinstaubbelastung ausgewirkt hat.
Begründung: Es liegen keine aktuellen Messwerte zur Entwicklung der Feinstaubbelastung im Nordend vor. Für eine Bewertung der Feinstaubbelastung insbesondere im Hinblick auf die verursachenden Quellen, sind diese Daten allerdings unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2016OFOF 91/3Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. November 2016Sie sind hierVV 251Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)Anfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 163Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstra-ße/Höhenstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen