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Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 10.11.2016, V 251 entstanden aus Vorlage: OF 91/3 vom 22.09.2016

Betreff: Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich die Feinstaubbelastung an den obigen Messstationen in den letzten Jahren entwickelt hat, insbesondere in den Jahren 2014 und 2015; 2. welches die Quellen der Feinstaubbelastung sind, einschließlich prozentualer Bedeutung; 3. wie sich die Umweltzone auf die Feinstaubbelastung ausgewirkt hat.

Begründung: Es liegen keine aktuellen Messwerte zur Entwicklung der Feinstaubbelastung im Nordend vor. Für eine Bewertung der Feinstaubbelastung insbesondere im Hinblick auf die verursachenden Quellen, sind diese Daten allerdings unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2016OFOF 91/3Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 10. November 2016Sie sind hier
    VV 251Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)
    Anfrage
  3. 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 163Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstra-ße/Höhenstraße)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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