Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich Vermessungsarbeiten im Bereich der Grünfläche an der Beuthener Straße
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Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 242 entstanden aus Vorlage: OF 179/5 vom 22.09.2016
Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich Vermessungsarbeiten im Bereich der Grünfläche an der Beuthener Straße Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Besteht in irgendeiner Weise die Absicht, eine Straße oder einen We g in der Fritz-Kissel-Siedlung, besonders im Bereich der Grünfläche entlang der Beuthener Straße, zu bauen?
Begründung: Eine Anwohnerin hat beobachtet, dass in der Fritz-Kissel-Siedlung im Bereich der Grünfläche entlang der Beuthener Straße Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden, die möglicherweise als Indiz für die Planung oder den Bau einer Trasse, einer Straße oder eines Weges zu bewerten sind. Sollte eine solche Baumaßnahme beabsichtigt sein, so möchte der Ortsbeirat im Interesse der Anwohner, die die Grünflache in der bisherigen Weise erhalten sehen möchten, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2016OFOF 179/5Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich Vermessungsarbeiten im Bereich der Grünfläche an der Beuthener StraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. November 2016Sie sind hierVV 242Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich Vermessungsarbeiten im Bereich der Grünfläche an der Beuthener StraßeAnfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 80a) Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich Vermessungsarbeiten im Bereich der Grünfläche an der Beuthener Straße b) Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen