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Eiserner Steg - wo bleibt die Antwort?

Vorlagentyp: V
55 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Anregung des Ortsbeirats 1 bezüglich des Eisernen Stegs zu antworten. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ausreichend Zeit vergangen ist, um eine Antwort zu geben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Kontext

Der Magistrat wird gebeten, umgehend auf die Anregung OM 6002 vom 19.05.2020 zu antworten. In der Stellungnahme ST 1540 vom 11.09.2020 bedauert der Magistrat noch, keine Antwort gegeben zu haben. Mittlerweile ist genug Zeit vergangen, um auf diese einfache Frage bzw. Forderung zu antworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2020OFOF 1256/1Eiserner Steg/Mainufer - barrierefreiOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Mai 2020OMOM 6002Eiserner Steg/Mainufer - barrierefreiDirektanregung
  3. 11. September 2020STST 1540Eiserner Steg/Mainufer - barrierefreiStellungnahme
  4. 15. Januar 2021OFOF 1550/1Eiserner Steg - wo bleibt die Antwort?Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 24. Februar 2021Sie sind hier
    VV 1957Eiserner Steg - wo bleibt die Antwort?
    Anfrage
  6. 12. April 2021STST 781Eiserner Steg/Mainufer - barrierefreiStellungnahme
  7. 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1136Eiserner Steg - wo bleibt die Antwort?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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