Gehraumüberwachung tut not
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Gehraumüberwachung durch das Personal der Parkraumüberwachung zu erweitern, um störend abgestellte Fahrzeuge zu erfassen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Personal der Parkraumüberwachung zusätzlich zur Gehraumüberwachung eingesetzt werden kann, die behindernd und gefährdend auf Gehwegen abgestellte Motorräder, E-Roller, Fahrräder und Lastenräder erfasst; 2. und wenn ja, ob und in welcher Höhe zusätzliches Personal dafür erforderlich wäre; 3. sowie welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, derartige behindernde und gefährdende Fahrzeuge beseitigen zu lassen, wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist.
Begründung
Das Personal der Parkraumüberwachung nutzt selbst die Gehwege, erkennt also unmittelbar und ohne jeden Zusatzaufwand die Problematik eines störend abgestellten Fahrzeugs. Da die meisten Radfahrer ihre Räder platzsparend an den Gehwegrändern abstellen, entstehen Probleme in der Regel durch Motorräder, E-Roller und Lastenräder, sodass der Zusatzaufwand des Personals sich in Grenzen hielte. Gleichwohl stellen die Problemfälle erhebliche Belästigungen und Gefahrenpotenziale dar, sodass eine Duldung zumindest aus Sicht der Fußgänger und insbesondere der Behinderten mit Rollstuhl, der Sehbehinderten und der Menschen mit Kinderwagen inakzeptabel ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2020OFOF 1474/1Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestelltOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020OMOM 6713Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestelltDirektanregung
- 30. Dezember 2020OFOF 1268/2Gehraumüberwachung tut notOrtsbeiratsantrag · BFF
- 18. Januar 2021Sie sind hierVV 1901Gehraumüberwachung tut notAnfrage
- 22. März 2021STST 675Gehraumüberwachung tut notStellungnahme
- 27. Mai 2021OFOF 25/9E-Roller im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2021STST 1176Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestelltStellungnahme
- 9. Juni 2021OFOF 45/9Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Juni 2021OMOM 263Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1707Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen