Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Fußgängerpassage an der Rödelheimer Straße barrierefreier zu gestalten, um die Mobilität von Personen mit Einschränkungen zu verbessern. Ziel ist es, einen Korridor von ca. 1,5 Metern Breite zu schaffen, um die Querung zu erleichtern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Appelsgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens10.05.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben15.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Appelsgasse per E-MailBegründung
Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (circa vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2021OFOF 142/2Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021Sie sind hierVV 176Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestaltenAnfrage
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 109Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen