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Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Fußgängerpassage an der Rödelheimer Straße barrierefreier zu gestalten, um die Mobilität von Personen mit Einschränkungen zu verbessern. Ziel ist es, einen Korridor von ca. 1,5 Metern Breite zu schaffen, um die Querung zu erleichtern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Appelsgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Begründung

Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (circa vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2021OFOF 142/2Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. September 2021Sie sind hier
    VV 176Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten
    Anfrage
  3. 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 109Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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