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Sachstand Bauvorhaben Verve (Libeskind)

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens der Stadtvillen im Kätcheslachpark gebeten. Dies ist notwendig, um die Gründe für die Verzögerungen zu klären und die baustellenbedingte Sperrung des Fußwegs aufzuheben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

1. wie der aktuelle Sachstand zu den o. g. Stadtvillen der Firma Lechner ist; 2. wann mit der endgültigen Fertigstellung dieses Bauprojektes zu rechnen und 3. damit auch die baustellenbedingte Sperrung des Fußwegs im Kätcheslachpark aufzuheben ist; 4. innerhalb welcher vertraglichen Fristen das Bauprojekt hätte fertiggestellt werden müssen.

Begründung

Vor ca. drei Jahren wurde mit dem Bau der Stadtvillen begonnen. Lediglich vier Villen befinden sich im Rohbau, zwei Villen haben mittlerweile Fenster. Derzeit ist keine Villa bezogen. Mit dem Bau von weiteren Villen wurde noch nicht begonnen. Nach dieser langen Zeit richtet sich nunmehr die Frage an den Magistrat, ob diesem eine Verzögerung der Baumaßnahme bekannt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2020OFOF 630/12Sachstand Bauvorhaben Verve (Libeskind) Stadtvillen Kätcheslachpark WestOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2020Sie sind hier
    VV 1766Sachstand Bauvorhaben Verve (Libeskind) Stadtvillen Kätcheslachpark West
    Anfrage
  3. 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 73Sachstand Bauvorhaben Verve (Libeskind) Stadtvillen Kätcheslachpark WestStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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