Mülleimer und Sitzgelegenheiten an der Hauptwache
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 172 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 15.09.2016
Betreff: Mülleimer und Sitzgelegenheiten an der Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wann werden die letzten, vollkommen heruntergekommenen Sitzgelegenheiten (siehe Bild) an der Hauptwache erneuert? Die runden Sitzgelegenheiten um die Bäume herum sind teilweise schon erneuert worden, aber es gibt noch einige alte, bei denen das Holz schon morsch wird.
- Wie oft werden die Mülleimer an der Hauptwache (bzw. auf der Zeil) selbst gereinigt, d. h. von außen gesäubert?
- Wie und mit welchen Mitteln wird unter den hängenden Mülleimern sauber gemacht? Die heraustretenden Flüssigkeiten hinterlassen ein ekliges Bodenbild. Fegen reicht da nicht aus. Begründung: Kein anderer Ort in der Stadt ist so hoch frequentiert wie die Zeil, und besonders die Hauptwache. Täglich passieren viele Touristen, Einwohner und Einkäufer die Hauptwache. Dabei ist das Bild derzeit nicht besonders schön. Es wäre wünschenswert, dass wenigstens die Sauberkeit und ordentliche Sitzgelegenheiten gewährleistet werden können. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2016OFOF 103/1Mülleimer und Sitzgelegenheiten an der HauptwacheOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 172Mülleimer und Sitzgelegenheiten an der HauptwacheAnfrage
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 42Mülleimer und Sitzgelegenheiten an der HauptwacheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen