Grillplatz Hadrianstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat nach dem aktuellen Stand der Schließung des Grillplatzes Hadrianstraße und nach möglichen Ersatzstandorten. Es wird erwartet, dass die Schließung des Grillplatzes vollständig vollzogen wird und alternative Flächen für Grillmöglichkeiten in der Nähe bereitgestellt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hadrianstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden11.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 2009.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hadrianstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Wann wird die Schließung des Grillplatzes vollständig vollzogen? Wann gibt es ein Ersatz in der Nähe des bisherigen Platzes? Wäre die Fläche zwischen Nidda und der Gaststätte "Ginnheimer Wälches", dem Standort der früheren Verwaltung der Bundesgartenschau, eine Alternative, zumal dort evtl. noch Versorgungsleitungen vorhanden sind?
Kontext
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der derzeitige Sachstand zum Grillplatz Hadrianstraße ist. Der Ortsbeirat bittet insbesondere um Auskunft zu folgenden Fragen: Wann wird die Schließung des Grillplatzes vollständig vollzogen? Wann gibt es ein Ersatz in der Nähe des bisherigen Platzes? Wäre die Fläche zwischen Nidda und der Gaststätte "Ginnheimer Wälches", dem Standort der früheren Verwaltung der Bundesgartenschau, eine Alternative, zumal dort evtl. noch Versorgungsleitungen vorhanden sind? Ferner bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die vollzogene Schließung des Grillplatzes Hadrianstraße bei den Veröffentlichungen zu berücksichtigen.
Begründung
Mit Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 888, wird auf das Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 458, geantwortet. Nach drei Jahren wurde geantwortet, dass hinsichtlich der Freizeittauglichkeit des Grillplatzes kein neuer Sachstand mitgeteilt werden kann. Am 21.03.2019 hat nach auf Vorschlag eines Vertreters des Grünflächenamtes der Ortsbeirat dem Vorschlag der Verlegung des Grillplatzes in den Bereich Niddapark/Ginnheimer Wäldchen einstimmig zugestimmt. In der Saison 2020 wurde die Infrastruktur des Grillplatzes (z. B. Bänke, Abfalleimer, Steineinfassungen) auf der Wiese beseitigt. Die Wiese wurde in diesem Jahr erst einmal gemäht und es sind Hinweisschilder auf eine Bienenwiese aufgestellt. Ein vollständiger Vollzug der Schließung des Grillplatzes wäre z. B. die Entfernung des Hinweises und des Lageplans unter www.frankfurt.de. Ferner sollte sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Publikationen der Grillplatz Hadrianstraße nicht mehr aufgelistet wird. Die Fläche eignet sich nach dem Rückbau nicht mehr als Grillplatz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2020STST 888Grillplatz Heddernheim - nur bedingt freizeittauglichStellungnahme
- 1. August 2020OFOF 566/8Grillplatz HadrianstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. August 2020Sie sind hierVV 1726Grillplatz HadrianstraßeAnfrage
- 27. November 2020STST 2092Grillplatz HeddernheimStellungnahme
- 6. Januar 2021OFOF 624/8Schließung und Umwidmung des Grillplatzes HadrianstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021OMOM 7173Schließung und Umwidmung des Grillplatzes HadrianstraßeDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 995Schließung und Umwidmung des Grillplatzes HadrianstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen