(K)ein Konzept der Mülltrennung?
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 171 entstanden aus Vorlage: OF 102/1 vom 15.09.2016
Betreff: (K)ein Konzept der Mülltrennung? Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zur Müllentsorgung im öffentlichen Raum, auch unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Analyse, zu beantworten.
- Warum werden die städtischen Abfallbehälter nicht entsprechend denen der Deutschen Bahn mit drei Unterteilungen (Restmüll, Verpackung, Papier) aufgestellt? Wird der Müll nicht getrennt? Unter welchen Umständen wäre eine Mülltrennung machbar?
- Was sind in Frankfurt die Voraussetzungen für die Aufstellung unterirdischer Müllcontainer?
- Werden bereits solarbetriebene Abfallbehälter mit integrierter Müllpresse genutzt?
- Ist in Frankfurt geplant, Abfallbehälter analog zu denen in Hamburg mit amüsanten Sprüchen zu beschriften?
- Ist ein umfassendes Entsorgungskonzept im öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt geplant? Wenn ja, wie ist der bisherige Stand?
- Gibt es eine E-Mail-Adresse/Stelle, an die Bürger sich einfach wenden können, um Vorschläge für Standorte von Mülleimern zu machen? Begründung: Der zunehmende Konsum der Menschen führt zu einer stetig wachsenden Menge an Müll. Die Rohstoffe der Erde sind jedoch begrenzt, sodass eine maximale Wiederverwertung erforderlich ist. Im Sinne der Umweltbildung sollten Mülleimer zudem analog zur Hamburger Variante sichtbarer werden, ein umfassendes Konzept der Stadt Frankfurt wäre daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2016OFOF 102/1(K)ein Konzept der Mülltrennung?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 171(K)ein Konzept der Mülltrennung?Anfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 161(K)ein Konzept der Mülltrennung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen