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Unterliederbach: Johannesallee/Loreleistraße

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Johannesallee und die Loreleistraße für Lkws aller Art zu sperren, da diese Straßen aufgrund der Baustelle auf der Königsteiner Straße nicht für den Lkw-Verkehr geeignet sind. Dies soll dazu beitragen, die Verkehrssituation zu verbessern und Schäden an ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugen zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Johannesallee und die Loreleistraße für Lkws aller Art gesperrt werden können.

Begründung

Im Zuge der Baustelle auf der Königsteiner Straße ist auf anschauliche Weise deutlich geworden, dass die Johannesallee und die Loreleistraße für die Durchfahrt von Lkws nicht geeignet sind. Bei einem Vorfall kam der Verkehr dort zum Erliegen und ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge wurden beschädigt. Schon länger klagen Anwohner über Lkws, die die Johannesallee und die Loreleistraße als Schleichweg benutzen, wenn die Königsteiner Straße überlastet ist. Eine Sperrung der Johannesallee und der Loreleistraße kann hier Abhilfe schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2020OFOF 1338/6Unterliederbach: Johannesallee/LoreleistraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2020Sie sind hier
    VV 1719Unterliederbach: Johannesallee/Loreleistraße
    Anfrage
  3. 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1997Unterliederbach: Johannesallee/LoreleistraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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