Auslastungen der Saalbau-Gebäude in Bockenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Auslastung der Saalbau-Gebäude in Bockenheim und Schönhof gebeten, um die räumlichen Möglichkeiten für Vereine nach dem Wegfall des Saalbau Bockenheim zu klären. Es wird erwartet, dass die Informationen helfen, den Bedarf an Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten zu bewerten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Welche Auslastung hatten die Räume im Saalbau Bockenheim 2019 (relevant sind nur die Zeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, also ab 17.00 Uhr und am Wochenende). Welche der Räume waren wie häufig belegt?
- Welche Auslastung hatten die Räume im Saalbau Schönhof 2019 (relevant sind nur die Zeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, also ab 17.00 Uhr und am Wochenende). Welche der Räume waren wie häufig belegt?
- Wie viele der Vermietungen erfolgten an gewerbliche/private Kunden und wie viele an Vereine (und vergleichbare Organisationen)?
Kontext
Betreff: Auslastungen der Saalbau-Gebäude in Bockenheim
Begründung
Nach dem Wegfall des Saalbau Bockenheim im Sommer 2020 ist zu befürchten, dass Vereine nicht mehr genug räumliche Möglichkeiten für ihre Aktivitäten haben. Da laut Internetseite im Saalbau Schönhof nur ein großer Saal angemietet werden kann, ist es unwahrscheinlich, dass damit der ganze Bedarf abgedeckt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2020OFOF 1018/2Auslastungen der Saalbau-Gebäude in BockenheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Februar 2020Sie sind hierVV 1576Auslastungen der Saalbau-Gebäude in BockenheimAnfrage
- 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 653Auslastung der Saalbau-Gebäude in BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen