Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde in Berkersheim in das Erneuerungsprogramm für Kindertagesstätten aufnehmen
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Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1493 entstanden aus Vorlage: OF 888/10 vom 20.10.2015
Betreff: Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde in Berkersheim in das Erneuerungsprogramm für Kindertagesstätten aufnehmen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde in Berkersheim baldmöglichst in das Erneuerungsprogramm für Kindertagesstätten aufgenommen werden kann.
Begründung: Die Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde ist für den Kernort und den östlichen Teil von Berkersheim die einzig sinnvoll erreichbare Kindertagesstätte, gerade für Kinder von drei Jahren. Leider ist sie zwischenzeitlich ziemlich in die Jahre gekommen. Das gilt insbesondere auch für die besonders geschätzte, weil hinsichtlich ihrer Produkte nach wie vor hervorragende, Küche. Noch dazu haben sich durch Verschiebungen im Untergrund Risse im Gebäude gebildet. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, die Kita baldmöglichst zumindest einer weitgehenden Renovierung zu unterziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 888/10Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde in Berkersheim in das Erneuerungsprogramm für Kindertagesstätten aufnehmenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2015Sie sind hierVV 1493Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde in Berkersheim in das Erneuerungsprogramm für Kindertagesstätten aufnehmenAnfrage
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 113Evangelische Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde in Berkersheim in das Erneuerungsprogramm für Kindertagesstätten aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen