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Luftqualität im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
54 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1432 entstanden aus Vorlage: OF 1038/1 vom 24.08.2019

Betreff: Luftqualität im Ortsbezirk 1 Vorgang: OM 4005/18 OBR 1; ST 479/19 Mit der Stellungnahme vom 22.02.2019, ST 479, teilt der Magistrat mit, dass im Bereich Am Römerhof/Maastricher Ring "einschlägige" Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht überschritten werden. Der Magistrat wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Auf welche Untersuchungen/Messungen stützt sich der Magistrat bei dieser sehr eindeutigen Aussage?
  2. Was war der Anlass für diese Messungen/Untersuchungen, sofern diese stattfanden?
  3. Welche Schadstoffe wurden ggf. gemessen/untersucht?
  4. In welchen Abständen wird in diesem Bereich gemessen/untersucht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2018OFOF 785/1Schutz vor Lärm und Abgasen Am Römerhof/Maastrichter RingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. November 2018OMOM 4005Schutz vor Lärm und Abgasen Am Römerhof/Maastrichter RingDirektanregung
  3. 22. Februar 2019STST 479Schutz vor Lärm und Abgasen Am Römerhof/Maastrichter RingStellungnahme
  4. 24. August 2019OFOF 1038/1Luftqualität im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 17. September 2019Sie sind hier
    VV 1432Luftqualität im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  6. 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 2167Luftqualität im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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