Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
August-Scheidel-Straße Vorgang: OM 1487/12; ST 149/14 Wie den Vorlagen OM 1487/12 und ST 149/14 zu entnehmen ist, sind dem Magistrat die Belastungen, denen die Anwohner im Bereich der August-Scheidel-Straße ausgesetzt sind, bekannt. Eine Lösung konnte bisher trotz Erörterung im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im Jahre 2015 nicht gefunden werden. Nun berichten Anwohner aus dem westlichen Straßenbereich, deren Wohnhäuser direkt an die bisher frei zugängliche Wiese zwischen den Eisenbahngleisen und den Mehrfamilienhäusern angrenzen, von neu hinzutretenden Problemen. Diese werden durch die kürzlich, nach Einzäunung des Wiesenbereichs, erfolgte Nutzung dieser bisherigen Ruhezone als Kleingärten ausgelöst. Offenbar wird dieser Wiesenbereich nunmehr von dem Kleingärtnerverein, dessen bisherige Grenze entlang des Wegs verlief, der zur Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke zum sog. "Buga-Gelände" hinführt, mitbenutzt. Die Folge sind Grillen und fröhliches Beisammensein am Wochenende und in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden, was zu mehr Fahrzeugverkehr in diesem Bereich, Lärm für die Anwohner und überquellenden Müllbehältern im Bereich der August-Scheidel-Straße führt, deren Inhalt häufig von Vögeln ausgebreitet wird. Autos befahren nach Angaben der Anwohner immer häufiger die den Fußgängern und Fahrr adfahrern vorbehaltenen Wege und werden dort auch abgestellt.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 01.09.2016, V 130 entstanden aus Vorlage: OF 88/9 vom 18.08.2016
Betreff: Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-Straße Vorgang: OM 1487/12; ST 149/14 Wie den Vorlagen OM 1487/12 und ST 149/14 zu entnehmen ist, sind dem Magistrat die Belastungen, denen die Anwohner im Bereich der August-Scheidel-Straße ausgesetzt sind, bekannt. Eine Lösung konnte bisher trotz Erörterung im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung im Jahre 2015 nicht gefunden werden. Nun berichten Anwohner aus dem westlichen Straßenbereich, deren Wohnhäuser direkt an die bisher frei zugängliche Wiese zwischen den Eisenbahngleisen und den Mehrfamilienhäusern angrenzen, von neu hinzutretenden Problemen. Diese werden durch die kürzlich, nach Einzäunung des Wiesenbereichs, erfolgte Nutzung dieser bisherigen Ruhezone als Kleingärten ausgelöst. Offenbar wird dieser Wiesenbereich nunmehr von dem Kleingärtnerverein, dessen bisherige Grenze entlang des Wegs verlief, der zur Fußgängerunterführung unter der Bahnstrecke zum sog. "Buga-Gelände" hinführt, mitbenutzt. Die Folge sind Grillen und fröhliches Beisammensein am Wochenende und in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden, was zu mehr Fahrzeugverkehr in diesem Bereich, Lärm für die Anwohner und überquellenden Müllbehältern im Bereich der August-Scheidel-Straße führt, deren Inhalt häufig von Vögeln ausgebreitet wird. Autos befahren nach Angaben der Anwohner immer häufiger die den Fußgängern und Fahrr adfahrern vorbehaltenen Wege und werden dort auch abgestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die neue Nutzung erfolgt und die bisher der Allgemeinheit zur Verfügung stehende naturbelassenen Wiese der Öffentlichkeit entzogen wurde, zudem, ohne den Ortsbeirat vorher anzuhören. Ferner, wie ein ggf. vorliegender Vertrag mit dem Kleingärtnerverein bezüglich der Art und Dauer der vereinbarten Nutzung ausgestaltet ist; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, was er zu unternehmen gedenkt, um die eingetretene Verschlechterung der Wohn- und Parkbedingungen im direkt angrenzenden Bereich der Wohnbebauung zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2012OMOM 1487Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeDirektanregung
- 30. August 2012OFOF 423/9Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. November 2012STST 1755Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 15. Juli 2013STST 1092Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 24. Januar 2014STST 149Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 18. August 2016OFOF 88/9Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. September 2016Sie sind hierVV 130Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeAnfrage
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 1661Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen