Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1755
Betreff: Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2012OMOM 1487Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeDirektanregung
- 30. August 2012OFOF 423/9Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. November 2012Sie sind hierSTST 1755Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 15. Juli 2013STST 1092Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 24. Januar 2014STST 149Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 18. August 2016OFOF 88/9Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. September 2016VV 130Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeAnfrage
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 1661Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab